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Erklärung zum Datenschutz

Hier finden Sie die Allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der DSGVO für die jeweiligen Bereiche in der ZBB.

Hier finden Sie die Allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der DSGVO für die jeweiligen Bereiche in der ZBB.

  • Bereich Entgelt

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung


    für den Bereich der Tarifbeschäftigten


    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg

    Um den Beschäftigten und Auszubildenen ihr korrektes Entgelt zu gewähren, verarbeitet die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) deren personenbezogene Daten.
    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen. Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten. Wenn die ZBB personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden.
    Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Im Regelfall ist die ZBB für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen  Daten verantwortlich.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.
    Die entsprechenden Kontaktdaten für die den Datenschutzbeauftragten lauten:

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Für die korrekte Berechnung und Auszahlung von Bezügen für Beschäftigte und Auszubildende nach den tariflichen und gesetzlichen Vorschriften werden personenbezogene Daten benötigt.
    Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem Abrechnungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden.
    Die Erhebung erfolgt aufgrund Ihrer persönlichen Angaben und durch die zuständige Personalstelle, der zuständigen Krankenkasse sowie das Bundeszentralamt für Steuern.
    Die erhobenen Daten werden anschließend im Abrechnungsverfahren erfasst und ggf. in der Bezügeakte abgelegt. Nur in den gesetzlich oder satzungsrechtlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Abrechnungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden.

    Beispiel zur Verarbeitung:

    Die von der Personalstelle erhobenen Daten werden durch diese zur Ermittlung der korrekten Entgeltgruppe und Entgeltstufe verarbeitet. Die Bezügestelle pflegt die übersandten Daten in das Abrechnungsverfahren ein, diese werden dort gespeichert und zur Ermittlung des zustehenden Entgelts verarbeitet. So kann zum Beispiel der Aufstieg in die nächsthöhere Entgeltstufe durch das Abrechnungsverfahren automatisch berücksichtigt und so das korrekte Entgelt ermittelt werden.

     

    Beispiel zur Weiterverarbeitung:

    Die von der ZBB verarbeiteten Daten werden zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) übermittelt, welche diese dann im Rahmen der Pflicht- und/oder freiwilligen Versicherung weiterverarbeitet.

    3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogenen Daten verarbeitet:

    • allgemeine Angaben

    zum Beispiel Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Steuer-Identifikationsnummer, individuelle Besteuerungsmerkmale, vermögenswirksame Leistungen und Bankverbindung, Entgeltgruppe/Stufe, Zulagen, Arbeitszeit, Angaben zu Pfändungen

    • ergänzende Angaben

    zum Beispiel Angaben zur Sozialversicherung (Krankenkasse, Rentenversicherungsnummer) und Unfallkasse und zur Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

    Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an die Bezügestelle verpflichtet bzw. berechtigt sind.

    Beispiele:

    digitale Übermittlung aller Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen den Finanzämtern, dem Arbeitgeber und den Beschäftigten im Rahmen des ELSTAM-Verfahrens („Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“)


    4.
    Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Abrechnungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann der Ermittlung der zustehenden Bezüge, zum Beispiel Aufstieg in die nächsthöhere Stufe, zugrunde gelegt. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um diese Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

    5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an die Einzugstellen der Sozialversicherung oder die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich oder satzungsrechtlich zugelassen ist.

    Beispiele:

    Weitergabe der personenbezogenen Daten an

    • die zuständigen Sozialversicherungsträger und Versorgungswerke
    • die Steuerbehörden
    • die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zur  Durchführung der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung
    • die zuständige Unfallkasse
    • eventuelle Gläubiger

     

    6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Abs. 1 BbgArchivG)

    7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

    Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
    Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

    Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    Recht auf Löschung/“Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Bezügestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
    Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

    Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

     

    Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

    Haus-/Postanschrift:
    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
    Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow

    E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

     

     

     

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung


    für den Bereich der Tarifbeschäftigten


    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg

    Um den Beschäftigten und Auszubildenen ihr korrektes Entgelt zu gewähren, verarbeitet die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) deren personenbezogene Daten.
    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen. Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten. Wenn die ZBB personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden.
    Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Im Regelfall ist die ZBB für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen  Daten verantwortlich.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.
    Die entsprechenden Kontaktdaten für die den Datenschutzbeauftragten lauten:

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Für die korrekte Berechnung und Auszahlung von Bezügen für Beschäftigte und Auszubildende nach den tariflichen und gesetzlichen Vorschriften werden personenbezogene Daten benötigt.
    Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem Abrechnungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden.
    Die Erhebung erfolgt aufgrund Ihrer persönlichen Angaben und durch die zuständige Personalstelle, der zuständigen Krankenkasse sowie das Bundeszentralamt für Steuern.
    Die erhobenen Daten werden anschließend im Abrechnungsverfahren erfasst und ggf. in der Bezügeakte abgelegt. Nur in den gesetzlich oder satzungsrechtlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Abrechnungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden.

    Beispiel zur Verarbeitung:

    Die von der Personalstelle erhobenen Daten werden durch diese zur Ermittlung der korrekten Entgeltgruppe und Entgeltstufe verarbeitet. Die Bezügestelle pflegt die übersandten Daten in das Abrechnungsverfahren ein, diese werden dort gespeichert und zur Ermittlung des zustehenden Entgelts verarbeitet. So kann zum Beispiel der Aufstieg in die nächsthöhere Entgeltstufe durch das Abrechnungsverfahren automatisch berücksichtigt und so das korrekte Entgelt ermittelt werden.

     

    Beispiel zur Weiterverarbeitung:

    Die von der ZBB verarbeiteten Daten werden zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) übermittelt, welche diese dann im Rahmen der Pflicht- und/oder freiwilligen Versicherung weiterverarbeitet.

    3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogenen Daten verarbeitet:

    • allgemeine Angaben

    zum Beispiel Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Steuer-Identifikationsnummer, individuelle Besteuerungsmerkmale, vermögenswirksame Leistungen und Bankverbindung, Entgeltgruppe/Stufe, Zulagen, Arbeitszeit, Angaben zu Pfändungen

    • ergänzende Angaben

    zum Beispiel Angaben zur Sozialversicherung (Krankenkasse, Rentenversicherungsnummer) und Unfallkasse und zur Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

    Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an die Bezügestelle verpflichtet bzw. berechtigt sind.

    Beispiele:

    digitale Übermittlung aller Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen den Finanzämtern, dem Arbeitgeber und den Beschäftigten im Rahmen des ELSTAM-Verfahrens („Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“)


    4.
    Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Abrechnungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann der Ermittlung der zustehenden Bezüge, zum Beispiel Aufstieg in die nächsthöhere Stufe, zugrunde gelegt. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um diese Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

    5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an die Einzugstellen der Sozialversicherung oder die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich oder satzungsrechtlich zugelassen ist.

    Beispiele:

    Weitergabe der personenbezogenen Daten an

    • die zuständigen Sozialversicherungsträger und Versorgungswerke
    • die Steuerbehörden
    • die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zur  Durchführung der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung
    • die zuständige Unfallkasse
    • eventuelle Gläubiger

     

    6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Abs. 1 BbgArchivG)

    7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

    Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
    Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

    Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    Recht auf Löschung/“Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Bezügestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
    Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

    Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

     

    Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

    Haus-/Postanschrift:
    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
    Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow

    E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

     

     

     

  • Bereich Besoldung

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    für den Bereich der Besoldung

    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg

     

    Um den Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern ihre zustehende Besoldung zu gewähren, verarbeitet die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) deren personenbezogene Daten.
    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.
    Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.
    Wenn die ZBB  personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.
    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.

    Im Regelfall ist die ZBB für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Straße 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: zbb@zbb.brandenburg.de

    Die entsprechenden Kontaktdaten für die ZBB sowie für den dortigen Datenschutzbeauftragten lauten:

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Straße 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: zbb@zbb.brandenburg.de

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Um die Aufgabe zu erfüllen, die der Besoldungsempfängerin bzw. dem Besoldungsempfänger zustehende Besoldung nach den Vorschriften des Besoldungsgesetzes für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Besoldungsgesetz - BbgBesG) korrekt zu ermitteln (§ 2 Absatz 1 BbgBesG), werden personenbezogene Daten benötigt.
    Zu den Aufgaben der ZBB gehören insbesondere die Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen und sonstigen Geldleistungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg sowie von Amtsbezügen an die Mitglieder der Landesregierung nach dem Ministergesetz und die Zahlung der Entschädigungsleistungen nach dem Abgeordnetengesetz.
    Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem Abrechnungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden.

    Die Daten werden sowohl bei Ihnen, beispielsweise in Form von Anträgen, Vordrucken, Erklärungen, Mitteilungen oder sonstigen Schreiben, als auch bei Dritten erhoben.
    Die Erhebung bei Dritten erfolgt nur, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der ZBB erforderlich ist.
    Zu solchen Erhebungen bei Dritten gehören beispielsweise Datenübermittlungen durch Ihre Personaldienststelle (durch sog. Änderungsmitteilung), die Übermittlung von Steuerdaten im Rahmen des ELStAM-Verfahrens sowie die Datenermittlung durch Meldebehörden.

    Die erhobenen Daten werden anschließend in dem Abrechnungsverfahren erfasst und ggf. in der Besoldungsakte abgelegt. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Abrechnungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden.

    Beispiel zur Verarbeitung:

    Die von der Personalstelle erhobenen Daten werden durch diese zur Ermittlung der korrekten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe verarbeitet. Die ZBB - Sachgebiet Besoldung - pflegt die übersandten Daten in das Abrechnungsverfahren ein, diese werden dort gespeichert und zur Ermittlung der zustehenden Besoldung verarbeitet. So kann zum Beispiel der Aufstieg in die nächsthöhere Erfahrungsstufe durch das Abrechnungsverfahren automatisch berücksichtigt und so die korrekte Besoldung ermittelt werden.
    Gleichzeitig wird auch die Gewährung des Familienzuschlages gemäß § 40 BbgBesG (zu berücksichtigende Kinder im Familienzuschlag aufgrund der Anspruchsberechtigung zum Bezug des Kindergeldes nach dem
    X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes) geprüft.
    In diesem Zusammenhang sind die Bezügestellen zur Erhebung und untereinander auch zum Austausch personenbezogener Daten berechtigt. Dies ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn beide Eheleute Besoldung oder Versorgung erhalten, jedoch die Bezügeabrechnungen von verschiedenen Bezügestellen durchgeführt werden.

     3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • Allgemeine Angaben

    zum Beispiel:

    -  Vor- und Nachname, Adresse

    -  Geburtsdatum und -ort

    -  Steuer-Identifikationsnummer  

    -  vermögenswirksame Leistungen, Riestervertrag

    -  Bankverbindung

    -  Angaben zu Pfändungen

    •  Ergänzende Angaben

    zum Beispiel:

    - Name, Vorname und Geburtstag des Kindes/der Kinder sowie Kindschaftsverhältnis

    •  Bei Dritten erhobene Angaben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind

    zum Beispiel:

    - digitale Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen den Finanzämtern, dem Dienstherrn und den Bezügeempfängerinnen und -empfängern im Rahmen des ELStAM-Verfahrens („Elektronische Lohnsteuermerkmale“)

    - Übermittlung folgender Daten durch die Personaldienststelle:

       -  Besoldungsdaten: z. B. Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Beschäftigungsumfang)

       -  Organisationsdaten: z. B. Versetzung, Abordnung

       -  Daten zu/zur:  Ernennung, Beurlaubung mit Auswirkungen auf die Höhe der Dienstbezüge, Gewährung von Zulagen und unständigen Bezügen, Leistungselementen, Aufwandsentschädigungen und Dienstkleidungszuschuss

     4. Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Abrechnungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und die Ihnen zustehende Besoldung errechnet. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

    5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an andere Bezügestellen) weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

    zum Beispiel:

    - Weitergabe personenbezogener Daten an die Steuerbehörden

    - Weitergabe personenbezogener Daten an andere Bezügestellen, u. a. zur Ermittlung der Anspruchsberechtigung und Höhe des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag,

    - Datenübermittlung von der Bezügestelle an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in Abhängigkeit von Ihrer Zustimmung (Datenweitergabe als Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Förderung zu einem
      Riestervertrag)  

     6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Absatz 1 BbgArchivG).

    7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 20, 21, 77 der Datenschutz-Grundverordnung.

    • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
      Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
    • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
    • Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
      Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Bezügestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
      Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
    • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
      Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
    • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
      Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

                 Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

                 Haus- und Postanschrift:
                 Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
                 Stahnsdorfer Damm 77
                 14532 Kleinmachnow

                 E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    für den Bereich der Besoldung

    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg

     

    Um den Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern ihre zustehende Besoldung zu gewähren, verarbeitet die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) deren personenbezogene Daten.
    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.
    Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.
    Wenn die ZBB  personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.
    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.

    Im Regelfall ist die ZBB für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Straße 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: zbb@zbb.brandenburg.de

    Die entsprechenden Kontaktdaten für die ZBB sowie für den dortigen Datenschutzbeauftragten lauten:

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Straße 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: zbb@zbb.brandenburg.de

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Um die Aufgabe zu erfüllen, die der Besoldungsempfängerin bzw. dem Besoldungsempfänger zustehende Besoldung nach den Vorschriften des Besoldungsgesetzes für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Besoldungsgesetz - BbgBesG) korrekt zu ermitteln (§ 2 Absatz 1 BbgBesG), werden personenbezogene Daten benötigt.
    Zu den Aufgaben der ZBB gehören insbesondere die Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen und sonstigen Geldleistungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg sowie von Amtsbezügen an die Mitglieder der Landesregierung nach dem Ministergesetz und die Zahlung der Entschädigungsleistungen nach dem Abgeordnetengesetz.
    Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem Abrechnungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden.

    Die Daten werden sowohl bei Ihnen, beispielsweise in Form von Anträgen, Vordrucken, Erklärungen, Mitteilungen oder sonstigen Schreiben, als auch bei Dritten erhoben.
    Die Erhebung bei Dritten erfolgt nur, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der ZBB erforderlich ist.
    Zu solchen Erhebungen bei Dritten gehören beispielsweise Datenübermittlungen durch Ihre Personaldienststelle (durch sog. Änderungsmitteilung), die Übermittlung von Steuerdaten im Rahmen des ELStAM-Verfahrens sowie die Datenermittlung durch Meldebehörden.

    Die erhobenen Daten werden anschließend in dem Abrechnungsverfahren erfasst und ggf. in der Besoldungsakte abgelegt. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Abrechnungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden.

    Beispiel zur Verarbeitung:

    Die von der Personalstelle erhobenen Daten werden durch diese zur Ermittlung der korrekten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe verarbeitet. Die ZBB - Sachgebiet Besoldung - pflegt die übersandten Daten in das Abrechnungsverfahren ein, diese werden dort gespeichert und zur Ermittlung der zustehenden Besoldung verarbeitet. So kann zum Beispiel der Aufstieg in die nächsthöhere Erfahrungsstufe durch das Abrechnungsverfahren automatisch berücksichtigt und so die korrekte Besoldung ermittelt werden.
    Gleichzeitig wird auch die Gewährung des Familienzuschlages gemäß § 40 BbgBesG (zu berücksichtigende Kinder im Familienzuschlag aufgrund der Anspruchsberechtigung zum Bezug des Kindergeldes nach dem
    X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes) geprüft.
    In diesem Zusammenhang sind die Bezügestellen zur Erhebung und untereinander auch zum Austausch personenbezogener Daten berechtigt. Dies ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn beide Eheleute Besoldung oder Versorgung erhalten, jedoch die Bezügeabrechnungen von verschiedenen Bezügestellen durchgeführt werden.

     3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • Allgemeine Angaben

    zum Beispiel:

    -  Vor- und Nachname, Adresse

    -  Geburtsdatum und -ort

    -  Steuer-Identifikationsnummer  

    -  vermögenswirksame Leistungen, Riestervertrag

    -  Bankverbindung

    -  Angaben zu Pfändungen

    •  Ergänzende Angaben

    zum Beispiel:

    - Name, Vorname und Geburtstag des Kindes/der Kinder sowie Kindschaftsverhältnis

    •  Bei Dritten erhobene Angaben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind

    zum Beispiel:

    - digitale Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen den Finanzämtern, dem Dienstherrn und den Bezügeempfängerinnen und -empfängern im Rahmen des ELStAM-Verfahrens („Elektronische Lohnsteuermerkmale“)

    - Übermittlung folgender Daten durch die Personaldienststelle:

       -  Besoldungsdaten: z. B. Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Beschäftigungsumfang)

       -  Organisationsdaten: z. B. Versetzung, Abordnung

       -  Daten zu/zur:  Ernennung, Beurlaubung mit Auswirkungen auf die Höhe der Dienstbezüge, Gewährung von Zulagen und unständigen Bezügen, Leistungselementen, Aufwandsentschädigungen und Dienstkleidungszuschuss

     4. Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Abrechnungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und die Ihnen zustehende Besoldung errechnet. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

    5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an andere Bezügestellen) weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

    zum Beispiel:

    - Weitergabe personenbezogener Daten an die Steuerbehörden

    - Weitergabe personenbezogener Daten an andere Bezügestellen, u. a. zur Ermittlung der Anspruchsberechtigung und Höhe des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag,

    - Datenübermittlung von der Bezügestelle an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in Abhängigkeit von Ihrer Zustimmung (Datenweitergabe als Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Förderung zu einem
      Riestervertrag)  

     6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Absatz 1 BbgArchivG).

    7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 20, 21, 77 der Datenschutz-Grundverordnung.

    • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
      Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
    • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
    • Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
      Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Bezügestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
      Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
    • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
      Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
    • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
      Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

                 Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

                 Haus- und Postanschrift:
                 Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
                 Stahnsdorfer Damm 77
                 14532 Kleinmachnow

                 E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Bereich Versorgung

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    für den Bereich der Versorgung

    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg

     

    Um den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern ihre zustehende Versorgung zu gewähren, verarbeitet die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) deren personenbezogene Daten.
    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.
    Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.
    Wenn die ZBB personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.
    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.

    Im Regelfall ist die ZBB für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Straße 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: zbb@zbb.brandenburg.de

    Die entsprechenden Kontaktdaten für die ZBB sowie für die/den dortige(n) Datenschutzbeauftragte(n) lauten:

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Straße 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: zbb@zbb.brandenburg.de

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Um die Aufgabe zu erfüllen, die der Versorgungsempfängerin bzw. dem Versorgungsempfänger zustehende Versorgung nach der Vorschrift des § 2 Absatz 1 Beamtenversorgungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz – BbgBeamtVG) und nach der Vorschrift des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern vom 16.03.1999, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19.07.2006 (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) i. V. m. § 84 BbgBeamtVG korrekt zu ermitteln, werden personenbezogene Daten benötigt.
    Zu den Aufgaben der ZBB gehören insbesondere die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung von Bezügen und sonstigen Geldleistungen für Versorgungsberechtigte des Landes Brandenburg und deren Hinterbliebene.
    Zu den weiteren Versorgungen zählen auch das Ruhegehalt nach dem Ministergesetz und die Altersversorgung nach dem Abgeordnetengesetz.


    Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem Abrechnungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden.
    Die Daten werden sowohl bei Ihnen, beispielsweise in Form von Anträgen, Vordrucken, Erklärungen, Mitteilungen oder sonstigen Schreiben, als auch bei Dritten erhoben.
    Die Erhebung bei Dritten erfolgt nur, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der ZBB erforderlich ist.
    Zu solchen Erhebungen bei Dritten gehören beispielsweise Datenübermittlungen durch Ihre Personaldienststelle (durch Übersendung Ihrer Personalakte), die Übermittlung von Steuerdaten im Rahmen des ELStAM-Verfahrens, die Übermittlung von Rentendaten bei der gesetzlichen Rentenversicherung im Wege des Rentenaustauschsystems sowie die Datenermittlung durch Meldebehörden.

    Die erhobenen Daten werden in dem Abrechnungsverfahren erfasst und ggf. in der Versorgungsakte abgelegt. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Abrechnungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden.

    Beispiel zur Verarbeitung:

    Die erhobenen Daten werden zur Ermittlung der korrekten Versorgungsbezüge verarbeitet. Die ZBB - Sachgebiet Beamtenversorgung - prüft auf Grundlage der übersandten Daten unter anderem den Umfang der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Dienstzeiten und ermittelt die Höhe des Ruhegehaltssatzes sowie die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Gleichzeitig wird auch die Gewährung des Familienzuschlages gemäß § 69 BbgBeamtVG i. V. m. § 40 des Besoldungsgesetzes für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Besoldungsgesetz - BbgBesG - zu berücksichtigende Kinder im Familienzuschlag aufgrund der Anspruchsberechtigung zum Bezug des Kindergeldes nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes) geprüft. In diesem Zusammenhang sind die Bezügestellen zur Erhebung und untereinander auch zum Austausch personenbezogener Daten berechtigt. Dies ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn beide Eheleute Besoldung oder Versorgung erhalten, jedoch die Bezügeabrechnungen von verschiedenen Bezügestellen durchgeführt werden.

     

    Beispiel zur Weiterverarbeitung:

    Die von der ZBB - Sachgebiet Beamtenversorgung - verarbeiteten Daten können zum Zwecke der Anrechnung aufgrund des Bezuges einer weiteren Versorgung, auch einer Hinterbliebenenversorgung, bei einem anderen Dienstherrn der dort zuständigen Bezügestelle übermittelt werden.

     

    3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • Allgemeine Angaben

    zum Beispiel:

    -  Vor- und Nachname, Adresse

    -  Geburtsdatum und -ort, Familienstand

    -  Steuer-Identifikationsnummer, 

    -  Bankverbindung

    -  Angaben zu Pfändungen

    •  Ergänzende Angaben

    zum Beispiel:

    - Name, Vorname und Geburtstag des Kindes/der Kinder sowie Kindschaftsverhältnis

    - Krankenversicherungsdaten von in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten: Name und Anschrift der Krankenversicherung, Krankenversicherungsnummer (§ 202 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V)

    - Angaben zum Bezug anderweitigen Einkommens (z. B. Renten, Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen, einer weiteren Versorgung, einer Hinterbliebenenversorgung)

    - Angaben zum beruflichen Werdegang

    - Sozialversicherungsnummer, sofern ein Anspruch auf den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht

    - Angaben zu Versicherungsträgern (einschließlich Anschrift) und zu den Versicherungsnummern bei einem Anspruch auf die Gewährung einer Betriebsrente (z. B. VBL-Rente) oder einer Altersversorgung aus einer
      berufsständischen  Versorgungseinrichtung (z. B. Rechtsanwaltsversorgungskammer, Ärzteversorgung, Steuerberaterversorgungswerk)

    •  Bei Dritten erhobene Angaben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind

    zum Beispiel:

    - Angaben zum Bezug eines Einkommens aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nach Eintritt des Versorgungsfalls bei der zahlenden Bezügestelle

    - Angaben zum Bezug einer weiteren Versorgung oder einer Hinterbliebenenversorgung

    - Daten zum Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beim Rentenversicherungsträger im Wege des Rentenaustauschsystems

    - digitale Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen den Finanzämtern, dem Versorgungsträger und den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern im Rahmen des ELSTAM-Verfahrens
      („Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“)

     4. Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Abrechnungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und die Ihnen zustehende Versorgung errechnet. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

    5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an andere Bezügestellen) weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

    zum Beispiel:

    - Weitergabe personenbezogener Daten an die Steuerbehörden

    - Weitergabe personenbezogener Daten an andere Bezügestellen, u. a. zur Ermittlung der Anspruchsberechtigung des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag,

    - Weitergabe personenbezogener Daten an andere Versorgungsstellen für die Prüfung einer Anrechnung auf die Versorgungsbezüge beim Bezug einer weiteren Versorgung,

    - Abruf der Rentenhöhe beim Bezug einer Rente beim Rentenversicherungsträger

     6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Absatz 1 BbgArchivG).

    7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 20, 21, 77 der Datenschutz-Grundverordnung.

    • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
      Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
    • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
    • Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
      Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Bezügestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
      Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
    • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
      Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
    • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
      Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

          Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

          Haus- und Postanschrift:
          Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
          Stahnsdorfer Damm 77
          14532 Kleinmachnow

          E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

     

     

     

     

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    für den Bereich der Versorgung

    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg

     

    Um den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern ihre zustehende Versorgung zu gewähren, verarbeitet die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) deren personenbezogene Daten.
    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.
    Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.
    Wenn die ZBB personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.
    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.

    Im Regelfall ist die ZBB für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Straße 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: zbb@zbb.brandenburg.de

    Die entsprechenden Kontaktdaten für die ZBB sowie für die/den dortige(n) Datenschutzbeauftragte(n) lauten:

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Straße 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: zbb@zbb.brandenburg.de

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Um die Aufgabe zu erfüllen, die der Versorgungsempfängerin bzw. dem Versorgungsempfänger zustehende Versorgung nach der Vorschrift des § 2 Absatz 1 Beamtenversorgungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz – BbgBeamtVG) und nach der Vorschrift des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern vom 16.03.1999, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19.07.2006 (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) i. V. m. § 84 BbgBeamtVG korrekt zu ermitteln, werden personenbezogene Daten benötigt.
    Zu den Aufgaben der ZBB gehören insbesondere die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung von Bezügen und sonstigen Geldleistungen für Versorgungsberechtigte des Landes Brandenburg und deren Hinterbliebene.
    Zu den weiteren Versorgungen zählen auch das Ruhegehalt nach dem Ministergesetz und die Altersversorgung nach dem Abgeordnetengesetz.


    Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem Abrechnungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden.
    Die Daten werden sowohl bei Ihnen, beispielsweise in Form von Anträgen, Vordrucken, Erklärungen, Mitteilungen oder sonstigen Schreiben, als auch bei Dritten erhoben.
    Die Erhebung bei Dritten erfolgt nur, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der ZBB erforderlich ist.
    Zu solchen Erhebungen bei Dritten gehören beispielsweise Datenübermittlungen durch Ihre Personaldienststelle (durch Übersendung Ihrer Personalakte), die Übermittlung von Steuerdaten im Rahmen des ELStAM-Verfahrens, die Übermittlung von Rentendaten bei der gesetzlichen Rentenversicherung im Wege des Rentenaustauschsystems sowie die Datenermittlung durch Meldebehörden.

    Die erhobenen Daten werden in dem Abrechnungsverfahren erfasst und ggf. in der Versorgungsakte abgelegt. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Abrechnungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden.

    Beispiel zur Verarbeitung:

    Die erhobenen Daten werden zur Ermittlung der korrekten Versorgungsbezüge verarbeitet. Die ZBB - Sachgebiet Beamtenversorgung - prüft auf Grundlage der übersandten Daten unter anderem den Umfang der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Dienstzeiten und ermittelt die Höhe des Ruhegehaltssatzes sowie die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Gleichzeitig wird auch die Gewährung des Familienzuschlages gemäß § 69 BbgBeamtVG i. V. m. § 40 des Besoldungsgesetzes für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Besoldungsgesetz - BbgBesG - zu berücksichtigende Kinder im Familienzuschlag aufgrund der Anspruchsberechtigung zum Bezug des Kindergeldes nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes) geprüft. In diesem Zusammenhang sind die Bezügestellen zur Erhebung und untereinander auch zum Austausch personenbezogener Daten berechtigt. Dies ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn beide Eheleute Besoldung oder Versorgung erhalten, jedoch die Bezügeabrechnungen von verschiedenen Bezügestellen durchgeführt werden.

     

    Beispiel zur Weiterverarbeitung:

    Die von der ZBB - Sachgebiet Beamtenversorgung - verarbeiteten Daten können zum Zwecke der Anrechnung aufgrund des Bezuges einer weiteren Versorgung, auch einer Hinterbliebenenversorgung, bei einem anderen Dienstherrn der dort zuständigen Bezügestelle übermittelt werden.

     

    3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • Allgemeine Angaben

    zum Beispiel:

    -  Vor- und Nachname, Adresse

    -  Geburtsdatum und -ort, Familienstand

    -  Steuer-Identifikationsnummer, 

    -  Bankverbindung

    -  Angaben zu Pfändungen

    •  Ergänzende Angaben

    zum Beispiel:

    - Name, Vorname und Geburtstag des Kindes/der Kinder sowie Kindschaftsverhältnis

    - Krankenversicherungsdaten von in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten: Name und Anschrift der Krankenversicherung, Krankenversicherungsnummer (§ 202 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V)

    - Angaben zum Bezug anderweitigen Einkommens (z. B. Renten, Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen, einer weiteren Versorgung, einer Hinterbliebenenversorgung)

    - Angaben zum beruflichen Werdegang

    - Sozialversicherungsnummer, sofern ein Anspruch auf den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht

    - Angaben zu Versicherungsträgern (einschließlich Anschrift) und zu den Versicherungsnummern bei einem Anspruch auf die Gewährung einer Betriebsrente (z. B. VBL-Rente) oder einer Altersversorgung aus einer
      berufsständischen  Versorgungseinrichtung (z. B. Rechtsanwaltsversorgungskammer, Ärzteversorgung, Steuerberaterversorgungswerk)

    •  Bei Dritten erhobene Angaben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind

    zum Beispiel:

    - Angaben zum Bezug eines Einkommens aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nach Eintritt des Versorgungsfalls bei der zahlenden Bezügestelle

    - Angaben zum Bezug einer weiteren Versorgung oder einer Hinterbliebenenversorgung

    - Daten zum Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beim Rentenversicherungsträger im Wege des Rentenaustauschsystems

    - digitale Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen den Finanzämtern, dem Versorgungsträger und den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern im Rahmen des ELSTAM-Verfahrens
      („Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“)

     4. Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Abrechnungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und die Ihnen zustehende Versorgung errechnet. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

    5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an andere Bezügestellen) weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

    zum Beispiel:

    - Weitergabe personenbezogener Daten an die Steuerbehörden

    - Weitergabe personenbezogener Daten an andere Bezügestellen, u. a. zur Ermittlung der Anspruchsberechtigung des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag,

    - Weitergabe personenbezogener Daten an andere Versorgungsstellen für die Prüfung einer Anrechnung auf die Versorgungsbezüge beim Bezug einer weiteren Versorgung,

    - Abruf der Rentenhöhe beim Bezug einer Rente beim Rentenversicherungsträger

     6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Absatz 1 BbgArchivG).

    7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 20, 21, 77 der Datenschutz-Grundverordnung.

    • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
      Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
    • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
    • Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
      Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Bezügestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
      Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
    • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
      Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
    • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
      Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

          Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

          Haus- und Postanschrift:
          Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
          Stahnsdorfer Damm 77
          14532 Kleinmachnow

          E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

     

     

     

     

  • Bereich Beihilfe

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    für den Bereich der Beihilfe

    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg

     

    Um den Beihilfeempfängerinnen und Beihilfeempfängern ihre beantragte und zustehende Beihilfe zu gewähren, verarbeitet die Beihilfestelle deren personenbezogene Daten.
    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.
    Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.
    Wenn die Beihilfestelle personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden.
    Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Im Regelfall ist die ZBB für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.
    Die entsprechenden Kontaktdaten für die den Datenschutzbeauftragten lauten:

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Um die Aufgabe zu erfüllen, der Beihilfeberechtigten bzw. dem Beihilfeberechtigten die beantragte und zustehende Beihilfe nach den Vorschriften des § 62 Beamtengesetz für das Land Brandenburg (LBG) in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) korrekt festzusetzen und zu gewähren, werden personenbezogene Daten benötigt. Nur so ist es möglich, den jeweiligen Anspruch auf Gewährung der Beihilfe umfassend zu prüfen und die Leistungen zur sozialen Absicherung der Pflegepersonen an die jeweiligen Leistungsträger abzuführen.Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem Beihilfeabrechnungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Die Erhebung geschieht mittels Beihilfeantrag, den Sie ausgefüllt unter Beifügung von Belegen(z. B. Arztrechnungen, Rezepte) an die Beihilfestelle schicken. Die erhobenen Daten werden anschließend in dem Beihilfeabrechnungsverfahren erfasst. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Abrechnungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden.

    3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • allgemeine Angaben

    zum Beispiel Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Dienststelle, Besoldungsgruppe, Beurlaubungen, Bankverbindung

    • ergänzende Angaben unter anderem für die Berücksichtigung von Aufwendungen für Angehörige und zwecks Abführung der Leistungen zur sozialen Absicherung der Pflegepersonen

    zum Beispiel:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum der Ehepartnerin/des Ehepartners, der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners
    • Vorname, ggf. abweichender Familienname und Geburtsdatum des Kindes/der Kinder sowie Berücksichtigung im Familienzuschlag
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Rentenversicherungsnummer von Pflegepersonen
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Rentenversicherungsnummer, Name und Anschrift der Krankenkasse oder des privaten Krankenversicherungsunternehmens der Bezieherinnen und Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld sowie Bankverbindung, Name und Anschrift des Arbeitgebers und Höhe des dem Pflegeunterstützungsgeld zugrunde liegenden ausgefallenen Arbeitsentgelts.

    Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet bzw. berechtigt sind.

    4. Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Beihilfeabrechnungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann zur Festsetzung der Beihilfe verarbeitet. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um diese Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

    5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

    Beispiele:

    • Weitergabe personenbezogener Daten an andere Beihilfefestsetzungsstellen, z. B. beim Wechsel der Besoldungsempfängerin/des Besoldungsempfängers zu einem anderen Dienstherrn
    • Weitergabe an Gutachter mit Ihrem Einverständnis bzw. pseudonymisiert
    • Beitragsmitteilungen an Sozialversicherungsträger für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegeunter-stützungsgeld.

    6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Abs. 1 BbgArchivG).

    7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

    Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
    Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

    Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    Recht auf Löschung/“Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Beihilfestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
    Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

    Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

    Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

    Haus-/Postanschrift:
    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
    Stahnsdorfer Damm 77
    14532 Kleinmachnow

    E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    für den Bereich der Beihilfe

    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg

     

    Um den Beihilfeempfängerinnen und Beihilfeempfängern ihre beantragte und zustehende Beihilfe zu gewähren, verarbeitet die Beihilfestelle deren personenbezogene Daten.
    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.
    Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.
    Wenn die Beihilfestelle personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden.
    Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Im Regelfall ist die ZBB für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.
    Die entsprechenden Kontaktdaten für die den Datenschutzbeauftragten lauten:

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Um die Aufgabe zu erfüllen, der Beihilfeberechtigten bzw. dem Beihilfeberechtigten die beantragte und zustehende Beihilfe nach den Vorschriften des § 62 Beamtengesetz für das Land Brandenburg (LBG) in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) korrekt festzusetzen und zu gewähren, werden personenbezogene Daten benötigt. Nur so ist es möglich, den jeweiligen Anspruch auf Gewährung der Beihilfe umfassend zu prüfen und die Leistungen zur sozialen Absicherung der Pflegepersonen an die jeweiligen Leistungsträger abzuführen.Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem Beihilfeabrechnungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Die Erhebung geschieht mittels Beihilfeantrag, den Sie ausgefüllt unter Beifügung von Belegen(z. B. Arztrechnungen, Rezepte) an die Beihilfestelle schicken. Die erhobenen Daten werden anschließend in dem Beihilfeabrechnungsverfahren erfasst. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Abrechnungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden.

    3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • allgemeine Angaben

    zum Beispiel Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Dienststelle, Besoldungsgruppe, Beurlaubungen, Bankverbindung

    • ergänzende Angaben unter anderem für die Berücksichtigung von Aufwendungen für Angehörige und zwecks Abführung der Leistungen zur sozialen Absicherung der Pflegepersonen

    zum Beispiel:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum der Ehepartnerin/des Ehepartners, der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners
    • Vorname, ggf. abweichender Familienname und Geburtsdatum des Kindes/der Kinder sowie Berücksichtigung im Familienzuschlag
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Rentenversicherungsnummer von Pflegepersonen
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Rentenversicherungsnummer, Name und Anschrift der Krankenkasse oder des privaten Krankenversicherungsunternehmens der Bezieherinnen und Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld sowie Bankverbindung, Name und Anschrift des Arbeitgebers und Höhe des dem Pflegeunterstützungsgeld zugrunde liegenden ausgefallenen Arbeitsentgelts.

    Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet bzw. berechtigt sind.

    4. Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Beihilfeabrechnungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann zur Festsetzung der Beihilfe verarbeitet. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um diese Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

    5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

    Beispiele:

    • Weitergabe personenbezogener Daten an andere Beihilfefestsetzungsstellen, z. B. beim Wechsel der Besoldungsempfängerin/des Besoldungsempfängers zu einem anderen Dienstherrn
    • Weitergabe an Gutachter mit Ihrem Einverständnis bzw. pseudonymisiert
    • Beitragsmitteilungen an Sozialversicherungsträger für Bezieherinnen und Bezieher von Pflegeunter-stützungsgeld.

    6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Abs. 1 BbgArchivG).

    7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

    Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
    Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

    Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
    Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    Recht auf Löschung/“Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Beihilfestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
    Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

    Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
    Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

    Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

    Haus-/Postanschrift:
    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
    Stahnsdorfer Damm 77
    14532 Kleinmachnow

    E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

  • Bereich der Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    für den Bereich der Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen

    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB)

     

    Um den Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern sowie den Beschäftigten und Auszubildenden eine Dienstreisegenehmigung zu erteilen und die ihnen zustehende Reisekostenvergütung zu gewähren, verarbeitet die ZBB deren personenbezogene Daten.

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.

    Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

    Wenn die ZBB personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wie mit diesen Daten verfahren wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der Dienststelle richten, die/der für die Genehmigung Ihrer Dienstreise zuständig ist. Diese Dienststelle ist zu diesem Zeitpunkt für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.
    Sofern sich Ihre datenschutzrechtlichen Fragen auf die Abrechnung Ihrer Reisekostenvergütung beziehen, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle. Im Fall der Nutzung des Reisemanagementverfahrens PTravel ist dies die ZBB, in anderen Fällen ist die jeweilige Dienststelle zuständig.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Um Dienstreisegenehmigungen zu erteilen bzw. Anträge von Besoldungsempfängerinnen bzw. Besoldungsempfängern sowie von Beschäftigten zu bearbeiten und die entsprechenden Zahlungen (einschließlich eventuell zustehender Vorschüsse/Abschläge) nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften gewähren zu können, werden personenbezogene Daten benötigt. Nur so ist es möglich, den entsprechenden Anspruch umfassend zu prüfen.

    Auch hinsichtlich der Erstattung von Sachschäden gemäß den Bestimmungen zum Sachschadenersatz im Zusammenhang mit einer Dienstreise ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich.

    Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Die Erhebung erfolgt mittels entsprechender Antragsformulare, insbesondere auf:

    • Genehmigung einer Dienstreise (in den meisten Dienststellen unter Verwendung des Verfahrens PTravel)
    • Abrechnung des Anspruches der zustehenden Reisekostenvergütung (in den meisten Dienststellen unter Verwendung des Verfahrens PTravel)

    Im Falle der Nutzung des Verfahrens PTravel werden die erforderlichen Daten durch dieses Programm von der Dienstreisenden bzw. dem Dienstreisenden abgefordert und elektronisch gespeichert. Für die Abrechnung der Reisekosten in Papierform ist die ZBB nicht zuständig. Diese liegt bei der jeweiligen Dienststelle.

     

     

    Beispiel zur Verarbeitung:

    - Bearbeitung des Antrages auf Genehmigung einer Dienstreise, einschließlich z. B. des Kaufs einer Zugfahrkarte (ggf. unter Berücksichtigung des Bahnhofs am Wohnort als Start- bzw. Zielbahnhof) sowie die
      anschließende Reisekostenabrechnung

     

    Beispiel zur Weiterverarbeitung:

    - Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentrale Bezügestelle, a. zur Durchführung der Reisekostenabrechnung  im PTravel-Verfahren

     

     3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • persönliche Identifikations- und Kontaktangaben
      zum Beispiel: Vor- und Nachname, Adresse, Personalnummer
    • ergänzend zum Beispiel:

         - dienstliche E-Mail-Adresse oder PTravel-Nutzerkennung,
         - Nummer und Gültigkeitszeitraum einer BahnCard bei entsprechender Inhaberschaft,
         - Name und Vorname von Mitreisenden bei Nutzung eines Privatwagens, wenn angegeben
         - Unterkunftskosten am neuen Dienstort,
         - Angaben zum Verlassen und zur Ankunft in der Wohnung,
         - Erhalt von Entschädigungen der Deutschen Bahn, wenn angegeben
         - Anschrift der Wohnung und
         - Bankverbindung.

    Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet bzw. berechtigt sind.

    Beispiel:
    Im Fall der Nutzung der Reisemanagementsoftware PTravel haben alle beteiligten Stellen, das heißt die jeweilige Dienststelle und die Zentrale Bezügestelle Zugriff auf dieses System. Da die Genehmigung einer Dienstreise der jeweiligen Dienststelle obliegt, werden zunächst von dieser die notwendigen Daten bei der betroffenen Person erhoben und in das System eingespeist. Die mit der Abrechnung betraute ZBB greift zu diesem Zweck auf den vorhandenen Datenbestand im System zu und erweitert diesen im Bedarfsfall durch ergänzende Erhebungen bei der betroffenen Person.

     

    4. Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Verfahren PTravel werden Ihre personenbezogenen Daten durch entsprechende Antragsformulare bei Ihnen erhoben und von der für die Genehmigung zuständigen Stelle gespeichert. Die Genehmigung einer Dienstreise obliegt regelmäßig der jeweiligen Dienststelle, welche bei einer Papierbearbeitung auch die Abrechnung der Dienstreise übernimmt. Sofern das Verfahren PTravel in der Dienststelle zum Einsatz kommt, findet die Abrechnung durch die ZBB statt, wenn eine entsprechende Aufgabenübertragung stattgefunden hat. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

    5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

    Beispiel:

    Bei einer länderübergreifenden Abordnung kann im Falle der Durchführung einer Dienstreise im Rahmen der Tätigkeit an der neuen Dienststelle zur Berechnung des zustehenden Tagegeldes (in Folge der Abordnung/in Folge der Dienstreise) die Weitergabe von personenbezogenen Daten der betroffenen Person von der abordnenden Dienststelle an die neue Dienststelle erfolgen.

     

    6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Abs. 1 BbgArchivG)

     

    7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

    • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
      Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
    •  Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
    • Recht auf Löschung/“Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
      Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der Zentralen Bezügestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
      Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
    • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
    • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
      Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Land Brandenburg.

    Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

    Haus-/Postanschrift
    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
    Stahnsdorfer Damm 77
    14532 Kleinmachnow

    E-Mail:   Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    für den Bereich der Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen

    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB)

     

    Um den Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern sowie den Beschäftigten und Auszubildenden eine Dienstreisegenehmigung zu erteilen und die ihnen zustehende Reisekostenvergütung zu gewähren, verarbeitet die ZBB deren personenbezogene Daten.

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.

    Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

    Wenn die ZBB personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wie mit diesen Daten verfahren wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der Dienststelle richten, die/der für die Genehmigung Ihrer Dienstreise zuständig ist. Diese Dienststelle ist zu diesem Zeitpunkt für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.
    Sofern sich Ihre datenschutzrechtlichen Fragen auf die Abrechnung Ihrer Reisekostenvergütung beziehen, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle. Im Fall der Nutzung des Reisemanagementverfahrens PTravel ist dies die ZBB, in anderen Fällen ist die jeweilige Dienststelle zuständig.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Um Dienstreisegenehmigungen zu erteilen bzw. Anträge von Besoldungsempfängerinnen bzw. Besoldungsempfängern sowie von Beschäftigten zu bearbeiten und die entsprechenden Zahlungen (einschließlich eventuell zustehender Vorschüsse/Abschläge) nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften gewähren zu können, werden personenbezogene Daten benötigt. Nur so ist es möglich, den entsprechenden Anspruch umfassend zu prüfen.

    Auch hinsichtlich der Erstattung von Sachschäden gemäß den Bestimmungen zum Sachschadenersatz im Zusammenhang mit einer Dienstreise ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich.

    Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Die Erhebung erfolgt mittels entsprechender Antragsformulare, insbesondere auf:

    • Genehmigung einer Dienstreise (in den meisten Dienststellen unter Verwendung des Verfahrens PTravel)
    • Abrechnung des Anspruches der zustehenden Reisekostenvergütung (in den meisten Dienststellen unter Verwendung des Verfahrens PTravel)

    Im Falle der Nutzung des Verfahrens PTravel werden die erforderlichen Daten durch dieses Programm von der Dienstreisenden bzw. dem Dienstreisenden abgefordert und elektronisch gespeichert. Für die Abrechnung der Reisekosten in Papierform ist die ZBB nicht zuständig. Diese liegt bei der jeweiligen Dienststelle.

     

     

    Beispiel zur Verarbeitung:

    - Bearbeitung des Antrages auf Genehmigung einer Dienstreise, einschließlich z. B. des Kaufs einer Zugfahrkarte (ggf. unter Berücksichtigung des Bahnhofs am Wohnort als Start- bzw. Zielbahnhof) sowie die
      anschließende Reisekostenabrechnung

     

    Beispiel zur Weiterverarbeitung:

    - Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentrale Bezügestelle, a. zur Durchführung der Reisekostenabrechnung  im PTravel-Verfahren

     

     3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • persönliche Identifikations- und Kontaktangaben
      zum Beispiel: Vor- und Nachname, Adresse, Personalnummer
    • ergänzend zum Beispiel:

         - dienstliche E-Mail-Adresse oder PTravel-Nutzerkennung,
         - Nummer und Gültigkeitszeitraum einer BahnCard bei entsprechender Inhaberschaft,
         - Name und Vorname von Mitreisenden bei Nutzung eines Privatwagens, wenn angegeben
         - Unterkunftskosten am neuen Dienstort,
         - Angaben zum Verlassen und zur Ankunft in der Wohnung,
         - Erhalt von Entschädigungen der Deutschen Bahn, wenn angegeben
         - Anschrift der Wohnung und
         - Bankverbindung.

    Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet bzw. berechtigt sind.

    Beispiel:
    Im Fall der Nutzung der Reisemanagementsoftware PTravel haben alle beteiligten Stellen, das heißt die jeweilige Dienststelle und die Zentrale Bezügestelle Zugriff auf dieses System. Da die Genehmigung einer Dienstreise der jeweiligen Dienststelle obliegt, werden zunächst von dieser die notwendigen Daten bei der betroffenen Person erhoben und in das System eingespeist. Die mit der Abrechnung betraute ZBB greift zu diesem Zweck auf den vorhandenen Datenbestand im System zu und erweitert diesen im Bedarfsfall durch ergänzende Erhebungen bei der betroffenen Person.

     

    4. Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Verfahren PTravel werden Ihre personenbezogenen Daten durch entsprechende Antragsformulare bei Ihnen erhoben und von der für die Genehmigung zuständigen Stelle gespeichert. Die Genehmigung einer Dienstreise obliegt regelmäßig der jeweiligen Dienststelle, welche bei einer Papierbearbeitung auch die Abrechnung der Dienstreise übernimmt. Sofern das Verfahren PTravel in der Dienststelle zum Einsatz kommt, findet die Abrechnung durch die ZBB statt, wenn eine entsprechende Aufgabenübertragung stattgefunden hat. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

    5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

    Beispiel:

    Bei einer länderübergreifenden Abordnung kann im Falle der Durchführung einer Dienstreise im Rahmen der Tätigkeit an der neuen Dienststelle zur Berechnung des zustehenden Tagegeldes (in Folge der Abordnung/in Folge der Dienstreise) die Weitergabe von personenbezogenen Daten der betroffenen Person von der abordnenden Dienststelle an die neue Dienststelle erfolgen.

     

    6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Abs. 1 BbgArchivG)

     

    7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

    • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
      Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
    •  Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
    • Recht auf Löschung/“Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
      Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der Zentralen Bezügestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
      Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
    • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
    • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
      Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Land Brandenburg.

    Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

    Haus-/Postanschrift
    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
    Stahnsdorfer Damm 77
    14532 Kleinmachnow

    E-Mail:   Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Bereich Dienstunfallfürsorge

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    für den Bereich der Dienstunfallfürsorge

    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB)

     

    Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn haben Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter Anspruch auf Dienstunfallfürsorge gemäß § 44 Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG). Hierzu verarbeiten die Personalstellen und die ZBB deren personenbezogene Daten.

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.

    Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

    Zur Gewährung der Dienstunfallfürsorgeleistungen müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies bedeutet, dass die Stelle, die gemäß § 47 Abs. 3 BbgBeamtVG über die Anerkennung des Dienstunfalls entscheidet - in der Regel die Personalstelle der Dienststelle bzw. auf Grundlage der jeweiligen Zuständigkeitsübertragungsverordnung die ZBB - Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Eine Übermittlung von Daten ist insbesondere an die ZBB auf Grundlage einer Zuständigkeitsübertragungsverordnung bzw. Verwaltungsvereinbarung erforderlich.

    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

     

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der Dienststelle richten, die Ihren Unfall als Dienstunfall anerkannt hat, in der Regel ist das die Personalstelle Ihrer Dienststelle oder die ZBB. Diese Dienststelle ist in diesem Zeitpunkt für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

    Sofern sich Ihre datenschutzrechtlichen Fragen auf die Zahlung von Unfallausgleich, Unfallruhegehalt, Unterhaltsbeitrag, Unfallsterbegeld, einer einmaligen Unfallentschädigung sowie Unfall-Hinterbliebenversorgung oder auf die Kosten im Heilverfahren, die Pflegekosten bzw. auf Kostenerstattung für einen Sachschaden oder eine Bildschirmarbeitsplatzhilfe beziehen, wenden Sie sich bitte an die ZBB, sofern diese über Ihren Anspruch dem Grunde und/oder der Höhe nach zuständigkeitshalber entschieden bzw. zu entscheiden hat.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

     

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

     

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Um über die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall zu entscheiden und alle mit der Anerkennung als Dienstunfall zusammenhängenden Ansprüche der Beamtin, des Beamten bzw. der Richterin oder des Richters gemäß § 44 ff. BbgBeamtVG zu gewährleisten, werden personenbezogene Daten benötigt. Nur so ist es möglich, den jeweiligen Anspruch auf Dienstunfallfürsorge umfassend zu prüfen. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sowie Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, die im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst stehen, erhalten im Falle eines Dienstunfalls weiterhin Heilfürsorge, solange sie im aktiven Dienst sind und keinen Anspruch auf weitergehende Leistungen nach dem  Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetz haben.

    Ihre personenbezogenen Daten werden in dem Verfahren zur Prüfung, ob ein Dienstunfall vorliegt, zur Anerkennung des Dienstunfalls und zur Gewährleistung möglicher Fürsorgeleistungen (Erstattung von Sachschäden und Kosten im Heilverfahren, Gewährleistung eines Unfallausgleichs, eines Unfallruhegehalts oder Unterhaltsbeitrags, einer Unfall-Hinterbliebenenversorgung, einer einmaligen Unfallentschädigung, eines Unfallsterbegeldes, für einen Schadensausgleich in besonderen Fällen und zur Gewährleistung einer Einsatzversorgung im Sinne des § 46 BbgBeamtVG) verarbeitet. Die Erhebung der notwendigen persönlichen Daten kann mittels der Unfallanzeige (Vordrucknummer 303/1 – 10/2014), aber auch formlos oder von Amts wegen gemäß § 47 Abs. 3 BbgBeamtVG erfolgen. Die Gewährung der jeweiligen Fürsorgeleistung erfolgt entsprechend den geltenden Zuständigkeitsvereinbarungen bzw. –verordnungen mit dem entsprechenden Abrechnungsverfahren bei der ZBB. Hierzu werden die erhobenen Daten im jeweiligen Abrechnungsverfahren erfasst und gegebenenfalls entsprechend abgelegt.

    Gegenüber der Stelle, welche über die Fürsorgeleistungen der Unfallfürsorge entscheidet, sind alle erforderlichen Angaben (siehe zu: 4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet) zu machen. Je nach Schwere der Verletzung kann die Dienststelle oder eine am Verfahren beteiligte Stelle ein Gutachten eines Amtsarztes, eines beamteten Arztes oder eines im Einzelfall bezeichneten Arztes einholen. Die erhobenen Daten werden in der Personalakte erfasst. Die Entscheidung, ob ein Dienstunfall vorliegt und welche Fürsorgeleistungen gewährleistet werden, erfolgt durch die Dienststelle bzw. auf Grundlage der jeweiligen Zuständigkeitsübertragungsverordnung durch die ZBB.

    Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Verfahrens im Rahmen der Dienstunfallfürsorge erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden.

     

    Beispiel zur Verarbeitung:

    Die von der Dienststelle bzw. ZBB erhobenen Daten können zur Prüfung, ob ein Dienstunfall vorliegt, an einen Amtsarzt, einen beamteten Arzt oder einen im Einzelfall von der Dienstelle bezeichneten Arzt zur Erstellung eines Gutachtens übergeben werden. Durch diesen wird eine Stellungnahme oder ein Gutachten erstellt. In diesem Zusammenhang ist der Datenaustausch erforderlich.

     

     

    Beispiel zur Weiterverarbeitung:

    Die von der Dienststelle verarbeiteten Daten werden zum Zweck der Gewährung eines Unfallausgleichs an die ZBB - Sachgebiet Fürsorgeleistungen weitergeleitet. Durch diese erfolgt die Zahlung und Anpassung der Höhe des Unfallausgleichs.

    3. Weitergabe von personenbezogenen Daten für statistische Zwecke

    Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und der entsprechenden Durchführungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 349/2011) werden Daten des Dienstunfalls an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) übermittelt. Hierbei erfolgt jedoch bereits eine Weiterleitung in anonymisierter und zusammengefasster Form.

     

    4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • persönliche Identifikations- und Kontaktdaten,
      zum Beispiel: Vor- und Nachname, Adresse, Telefon dienstlich und privat, Beschäftigungs- stelle/Organisationseinheit, Personalnummer,
    • ergänzend - unter anderem für die Prüfung, ob der Unfall als Dienstunfall anerkannt werden kann - zum Beispiel:
      - Angaben zum Unfallgeschehen wie: Ort, Datum, Uhrzeit,
      - ausführliche Beschreibung zum Unfallhergang,
      - Angaben über beteiligte Personen,
      - Angaben zu Sachschäden,
      - Angaben zu den Verletzungen und ob bereits eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen worden ist, wenn ja: Angaben zum Arzt,
      - ärztliche Befunde und Gutachten über die mit dem Unfall im Zusammenhang stehenden Verletzungen und
      - Angaben zu Vorerkrankungen.

    Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet bzw. berechtigt sind.

     

    Beispiele:
    Austausch von Daten zwischen der für die Heilfürsorge zuständigen Stelle und der ZBB, Sachgebiet Fürsorgeleistungen (§ 1 Abs. 2 Heilverfahrensverordnung) - bei weitergehenden Ansprüchen eines durch einen Dienstunfall geschädigten Polizeibeamten mit Anspruch auf Heilfürsorge,

    Erhebung personenbezogener Daten/Anamnese des Gesundheitszustandes bei einem Amtsarzt und Weitergabe der Ergebnisse/des Gutachtens an die Dienststelle zur Anerkennung des Dienstunfalls
    (§ 2 i. V. m. § 15 Heilverfahrensverordnung)

     

    5. Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Rahmen der Dienstunfallfürsorge werden zuerst von der für die Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall zuständigen Stelle - in der Regel die Personalstelle der Dienststelle bzw. die ZBB - alle relevanten Daten erhoben und gespeichert. Danach erfolgt gegebenenfalls die Weiterleitung an Stellen, die zur Bewertung des Geschehens eine Unterstützung geben (hier insbesondere die Ärzte). Liegen zur Beurteilung des Sachverhaltes alle notwendigen Informationen vor, erfolgt die Entscheidung, ob ein Dienstunfall vorliegt und welche Unfallfürsorgeleistungen gemäß §§ 46, 50 bis 63 BbgBeamtVG bewilligt werden können. Hier ergeben sich verschiedene Möglichkeiten:

    • Abrechnung der Kosten im Heilverfahren sowie Erstattung der Kosten einer in Folge des Dienstunfalls notwendigen Pflege
    • Erstattung von Sachschäden
    • Gewährung eines Unfallausgleichs neben der Besoldung oder Versorgung
    • Gewährung von Versorgungsleistungen in Form des Unfallruhegehalts, als Unterhaltsbeitrag oder Unfall-Hinterbliebenenversorgung
    • Gewährung von Unfallsterbegeld
    • Gewährung einer einmaligen Unfallentschädigung, eines Schadensausgleichs in besonderen Fällen oder einer Einsatzversorgung im Sinne des § 46 BbgBeamtVG.

    Die Entscheidung über die jeweilige Leistung wird Ihnen mitgeteilt. Unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bedingungen erfolgt – sofern für die weitere Bearbeitung notwendig – die Weitergabe insbesondere an die ZBB.

    Hier ist entweder das Sachgebiet Fürsorgeleistungen (Abrechnung der Kosten im Heilverfahren), das Sachgebiet Besoldung (Zahlung des Unfallausgleichs) oder das Sachgebiet Versorgung (Zahlung der Versorgungsbezüge infolge des Dienstunfalls und ggf. des Unfallausgleichs) zuständig.

    In den jeweiligen relevanten Abrechnungsverfahren der ZBB werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

     6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an andere Bezügestellen und Beihilfefestsetzungsstellen) weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

     

    Beispiele:

    Weitergabe personenbezogener Daten an andere Bezügestellen beim Wechsel des Betroffenen zu einem anderen Dienstherrn für die Zahlung des Unfallausgleichs

    Weitergabe personenbezogener Daten an andere Stellen zur Abrechnung der Ansprüche aus dem Dienstunfall, z. B. beim Wechsel des Betroffenen zu einem anderen Dienstherrn

     

    7. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nach dem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Abs. 1 BbgArchivG).

    8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht, usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

     

    • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
      Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
    • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
    • Recht auf Löschung/“Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
      Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Dienststelle oder der ZBB zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
      Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
    • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
    • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
      Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

    Die entsprechenden Kontaktdaten der/des Landesbeauftragten für den Datenschutz lauten:

    Haus- und Postanschrift:
    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
    Stahnsdorfer Damm 77
    14532 Kleinmachnow

    E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    für den Bereich der Dienstunfallfürsorge

    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB)

     

    Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn haben Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter Anspruch auf Dienstunfallfürsorge gemäß § 44 Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG). Hierzu verarbeiten die Personalstellen und die ZBB deren personenbezogene Daten.

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.

    Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

    Zur Gewährung der Dienstunfallfürsorgeleistungen müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies bedeutet, dass die Stelle, die gemäß § 47 Abs. 3 BbgBeamtVG über die Anerkennung des Dienstunfalls entscheidet - in der Regel die Personalstelle der Dienststelle bzw. auf Grundlage der jeweiligen Zuständigkeitsübertragungsverordnung die ZBB - Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Eine Übermittlung von Daten ist insbesondere an die ZBB auf Grundlage einer Zuständigkeitsübertragungsverordnung bzw. Verwaltungsvereinbarung erforderlich.

    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

     

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der Dienststelle richten, die Ihren Unfall als Dienstunfall anerkannt hat, in der Regel ist das die Personalstelle Ihrer Dienststelle oder die ZBB. Diese Dienststelle ist in diesem Zeitpunkt für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

    Sofern sich Ihre datenschutzrechtlichen Fragen auf die Zahlung von Unfallausgleich, Unfallruhegehalt, Unterhaltsbeitrag, Unfallsterbegeld, einer einmaligen Unfallentschädigung sowie Unfall-Hinterbliebenversorgung oder auf die Kosten im Heilverfahren, die Pflegekosten bzw. auf Kostenerstattung für einen Sachschaden oder eine Bildschirmarbeitsplatzhilfe beziehen, wenden Sie sich bitte an die ZBB, sofern diese über Ihren Anspruch dem Grunde und/oder der Höhe nach zuständigkeitshalber entschieden bzw. zu entscheiden hat.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

     

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

     

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Um über die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall zu entscheiden und alle mit der Anerkennung als Dienstunfall zusammenhängenden Ansprüche der Beamtin, des Beamten bzw. der Richterin oder des Richters gemäß § 44 ff. BbgBeamtVG zu gewährleisten, werden personenbezogene Daten benötigt. Nur so ist es möglich, den jeweiligen Anspruch auf Dienstunfallfürsorge umfassend zu prüfen. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sowie Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, die im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst stehen, erhalten im Falle eines Dienstunfalls weiterhin Heilfürsorge, solange sie im aktiven Dienst sind und keinen Anspruch auf weitergehende Leistungen nach dem  Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetz haben.

    Ihre personenbezogenen Daten werden in dem Verfahren zur Prüfung, ob ein Dienstunfall vorliegt, zur Anerkennung des Dienstunfalls und zur Gewährleistung möglicher Fürsorgeleistungen (Erstattung von Sachschäden und Kosten im Heilverfahren, Gewährleistung eines Unfallausgleichs, eines Unfallruhegehalts oder Unterhaltsbeitrags, einer Unfall-Hinterbliebenenversorgung, einer einmaligen Unfallentschädigung, eines Unfallsterbegeldes, für einen Schadensausgleich in besonderen Fällen und zur Gewährleistung einer Einsatzversorgung im Sinne des § 46 BbgBeamtVG) verarbeitet. Die Erhebung der notwendigen persönlichen Daten kann mittels der Unfallanzeige (Vordrucknummer 303/1 – 10/2014), aber auch formlos oder von Amts wegen gemäß § 47 Abs. 3 BbgBeamtVG erfolgen. Die Gewährung der jeweiligen Fürsorgeleistung erfolgt entsprechend den geltenden Zuständigkeitsvereinbarungen bzw. –verordnungen mit dem entsprechenden Abrechnungsverfahren bei der ZBB. Hierzu werden die erhobenen Daten im jeweiligen Abrechnungsverfahren erfasst und gegebenenfalls entsprechend abgelegt.

    Gegenüber der Stelle, welche über die Fürsorgeleistungen der Unfallfürsorge entscheidet, sind alle erforderlichen Angaben (siehe zu: 4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet) zu machen. Je nach Schwere der Verletzung kann die Dienststelle oder eine am Verfahren beteiligte Stelle ein Gutachten eines Amtsarztes, eines beamteten Arztes oder eines im Einzelfall bezeichneten Arztes einholen. Die erhobenen Daten werden in der Personalakte erfasst. Die Entscheidung, ob ein Dienstunfall vorliegt und welche Fürsorgeleistungen gewährleistet werden, erfolgt durch die Dienststelle bzw. auf Grundlage der jeweiligen Zuständigkeitsübertragungsverordnung durch die ZBB.

    Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Verfahrens im Rahmen der Dienstunfallfürsorge erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden.

     

    Beispiel zur Verarbeitung:

    Die von der Dienststelle bzw. ZBB erhobenen Daten können zur Prüfung, ob ein Dienstunfall vorliegt, an einen Amtsarzt, einen beamteten Arzt oder einen im Einzelfall von der Dienstelle bezeichneten Arzt zur Erstellung eines Gutachtens übergeben werden. Durch diesen wird eine Stellungnahme oder ein Gutachten erstellt. In diesem Zusammenhang ist der Datenaustausch erforderlich.

     

     

    Beispiel zur Weiterverarbeitung:

    Die von der Dienststelle verarbeiteten Daten werden zum Zweck der Gewährung eines Unfallausgleichs an die ZBB - Sachgebiet Fürsorgeleistungen weitergeleitet. Durch diese erfolgt die Zahlung und Anpassung der Höhe des Unfallausgleichs.

    3. Weitergabe von personenbezogenen Daten für statistische Zwecke

    Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und der entsprechenden Durchführungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 349/2011) werden Daten des Dienstunfalls an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) übermittelt. Hierbei erfolgt jedoch bereits eine Weiterleitung in anonymisierter und zusammengefasster Form.

     

    4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • persönliche Identifikations- und Kontaktdaten,
      zum Beispiel: Vor- und Nachname, Adresse, Telefon dienstlich und privat, Beschäftigungs- stelle/Organisationseinheit, Personalnummer,
    • ergänzend - unter anderem für die Prüfung, ob der Unfall als Dienstunfall anerkannt werden kann - zum Beispiel:
      - Angaben zum Unfallgeschehen wie: Ort, Datum, Uhrzeit,
      - ausführliche Beschreibung zum Unfallhergang,
      - Angaben über beteiligte Personen,
      - Angaben zu Sachschäden,
      - Angaben zu den Verletzungen und ob bereits eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen worden ist, wenn ja: Angaben zum Arzt,
      - ärztliche Befunde und Gutachten über die mit dem Unfall im Zusammenhang stehenden Verletzungen und
      - Angaben zu Vorerkrankungen.

    Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet bzw. berechtigt sind.

     

    Beispiele:
    Austausch von Daten zwischen der für die Heilfürsorge zuständigen Stelle und der ZBB, Sachgebiet Fürsorgeleistungen (§ 1 Abs. 2 Heilverfahrensverordnung) - bei weitergehenden Ansprüchen eines durch einen Dienstunfall geschädigten Polizeibeamten mit Anspruch auf Heilfürsorge,

    Erhebung personenbezogener Daten/Anamnese des Gesundheitszustandes bei einem Amtsarzt und Weitergabe der Ergebnisse/des Gutachtens an die Dienststelle zur Anerkennung des Dienstunfalls
    (§ 2 i. V. m. § 15 Heilverfahrensverordnung)

     

    5. Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Rahmen der Dienstunfallfürsorge werden zuerst von der für die Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall zuständigen Stelle - in der Regel die Personalstelle der Dienststelle bzw. die ZBB - alle relevanten Daten erhoben und gespeichert. Danach erfolgt gegebenenfalls die Weiterleitung an Stellen, die zur Bewertung des Geschehens eine Unterstützung geben (hier insbesondere die Ärzte). Liegen zur Beurteilung des Sachverhaltes alle notwendigen Informationen vor, erfolgt die Entscheidung, ob ein Dienstunfall vorliegt und welche Unfallfürsorgeleistungen gemäß §§ 46, 50 bis 63 BbgBeamtVG bewilligt werden können. Hier ergeben sich verschiedene Möglichkeiten:

    • Abrechnung der Kosten im Heilverfahren sowie Erstattung der Kosten einer in Folge des Dienstunfalls notwendigen Pflege
    • Erstattung von Sachschäden
    • Gewährung eines Unfallausgleichs neben der Besoldung oder Versorgung
    • Gewährung von Versorgungsleistungen in Form des Unfallruhegehalts, als Unterhaltsbeitrag oder Unfall-Hinterbliebenenversorgung
    • Gewährung von Unfallsterbegeld
    • Gewährung einer einmaligen Unfallentschädigung, eines Schadensausgleichs in besonderen Fällen oder einer Einsatzversorgung im Sinne des § 46 BbgBeamtVG.

    Die Entscheidung über die jeweilige Leistung wird Ihnen mitgeteilt. Unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bedingungen erfolgt – sofern für die weitere Bearbeitung notwendig – die Weitergabe insbesondere an die ZBB.

    Hier ist entweder das Sachgebiet Fürsorgeleistungen (Abrechnung der Kosten im Heilverfahren), das Sachgebiet Besoldung (Zahlung des Unfallausgleichs) oder das Sachgebiet Versorgung (Zahlung der Versorgungsbezüge infolge des Dienstunfalls und ggf. des Unfallausgleichs) zuständig.

    In den jeweiligen relevanten Abrechnungsverfahren der ZBB werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

     6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an andere Bezügestellen und Beihilfefestsetzungsstellen) weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

     

    Beispiele:

    Weitergabe personenbezogener Daten an andere Bezügestellen beim Wechsel des Betroffenen zu einem anderen Dienstherrn für die Zahlung des Unfallausgleichs

    Weitergabe personenbezogener Daten an andere Stellen zur Abrechnung der Ansprüche aus dem Dienstunfall, z. B. beim Wechsel des Betroffenen zu einem anderen Dienstherrn

     

    7. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nach dem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Abs. 1 BbgArchivG).

    8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht, usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

     

    • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
      Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
    • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
    • Recht auf Löschung/“Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
      Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Dienststelle oder der ZBB zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
      Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
    • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
    • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
      Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

    Die entsprechenden Kontaktdaten der/des Landesbeauftragten für den Datenschutz lauten:

    Haus- und Postanschrift:
    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
    Stahnsdorfer Damm 77
    14532 Kleinmachnow

    E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

  • Bereich Reisekosten, Reiseservice, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der

    Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    für die Bereiche Reisekosten, Reiseservice, Trennungsgeld (TG) und Umzugskostenvergütung (UKV)

    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB)

     

    Um den Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern sowie den Beschäftigten und Auszubildenden eine Dienstreisegenehmigung zu erteilen, ihnen Reisemittel zu beschaffen sowie zustehende Reisekostenvergütung, Trennungsgeldansprüche und Umzugskostenvergütung zu gewähren, verarbeitet die ZBB deren personenbezogene Daten.

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.

    Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

    Wenn die ZBB personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wie mit diesen Daten umgegangen wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

     

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der Dienststelle richten, die/der für die Genehmigung Ihrer Dienstreise zuständig ist. Diese Dienststelle ist in diesem Zeitraum für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

    Sofern sich Ihre datenschutzrechtlichen Fragen auf die Abrechnung Ihrer Reisekostenvergütung,  beziehen, wenden Sie sich bitte im Fall der Nutzung des Reisemanagementverfahrens PTravel  an die  ZBB.  Im anderen Fall ist die jeweilige Dienststelle zuständig.

    Beziehen sich Ihre datenschutzrechtlichen Fragen auf die Benutzung des Reiseservice der ZBB, wenden Sie sich bitte an die ZBB, sofern diese Ihre Reisemittel gebucht hat.

    Ihre datenschutzrechtlichen Fragen zur Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld und/oder Umzugskostenvergütung richten Sie bitte an die ZBB, sofern diese über Ihren Anspruch dem Grunde und/oder der Höhe nach zuständigkeitshalber entschieden bzw. zu entscheiden hat. Ansonsten liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Dienststelle.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

     

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

     

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Um Dienstreisegenehmigungen zu erteilen und Reisemittel zu beschaffen bzw. Anträge von Besoldungsempfängerinnen bzw. Besoldungsempfängern sowie von Beschäftigten und Auszubildenden zu bearbeiten und die entsprechenden Zahlungen (einschließlich eventuell zustehender Vorschüsse/Abschläge) nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften für Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung gewähren zu können, werden personenbezogene Daten benötigt. Nur so ist es möglich, den entsprechenden Anspruch umfassend zu prüfen.

    Auch hinsichtlich der Erstattung von Sachschäden gemäß den Bestimmungen zum Sachschadenersatz im Zusammenhang mit einer Dienstreise ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich.

    Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Die Erhebung erfolgt mittels entsprechender Antragsformulare (in Papierform oder Digital) für:

    • Genehmigung einer Dienstreise (in den meisten Dienststellen unter Verwendung des Verfahrens PTravel)
    • Beschaffung von Reisemitteln sowie Bahncards
    • Abrechnung des Anspruches der zustehenden Reisekostenvergütung (in den meisten Dienststellen unter Verwendung des Verfahrens PTravel)
    • Anträge auf Bewilligung von Trennungsgeld
    • Antrag auf Gewährung von Reisebeihilfe(n)
    • Anträge auf Umzugskostenvergütung.

    Im Falle der Nutzung des Verfahrens PTravel werden die erforderlichen Daten durch dieses Programm von der Dienstreisenden bzw. dem Dienstreisenden abgefordert und elektronisch gespeichert. Für die Abrechnung der Reisekosten in Papierform ist die ZBB nicht zuständig. Diese liegt bei der jeweiligen Dienststelle.

    Die Beantragung auf Beschaffung von Reisemitteln sowie die Beantragung und Abrechnung von Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung erfolgt in Papierform. Insofern werden die Daten in einer Akte vorgehalten.

     

    3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • persönliche Identifikations- und Kontaktangaben
      zum Beispiel: Vor- und Nachname, private und dienstliche Adresse, Personalnummer, Geburtsdatum, Familienstand
    • ergänzend zum Beispiel:
      - dienstliche E-Mail-Adresse oder PTravel-Nutzerkennung,
      - Name und Vorname von Mitreisenden bei Nutzung eines Privatwagens, wenn angegeben
      - Unterkunftskosten am neuen Dienstort,
      - Angaben zum Verlassen und zur Ankunft in der Wohnung,
      - Erhalt von Entschädigungen der Deutschen Bahn, wenn angegeben
      - Bankverbindung
      - Gültigkeitszeitraum einer BahnCard bei entsprechender Inhaberschaft

    Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet bzw. berechtigt sind.

     

    Beispiel:

    Im Fall der Nutzung der Reisemanagementsoftware PTravel haben alle beteiligten Stellen, das heißt die jeweilige Dienststelle und die Zentrale Bezügestelle Zugriff auf dieses System. Da die Genehmigung einer Dienstreise der jeweiligen Dienststelle obliegt, werden zunächst von dieser die notwendigen Daten bei der betroffenen Person erhoben und in das System eingespeist. Die mit der Abrechnung betraute ZBB greift zu diesem Zweck auf den vorhandenen Datenbestand im System zu und erweitert diesen im Bedarfsfall durch ergänzende Erhebungen bei der betroffenen Person.

     

    4. Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Verfahren PTravelwerden IhrepersonenbezogenenDatendurch entsprechende Antragsformularebei Ihnenerhobenund vonderfürdieGenehmigung zuständigenStellegespeichert. Die Genehmigung einerDienstreise obliegtregelmäßig derjeweiligen Dienststelle,welche beieinerPapierbearbeitungauch die AbrechnungderDienstreise übernimmt. Soferndas VerfahrenPTravelin derDienststelle zumEinsatz kommt,findetdieAbrechnung durch die ZBB statt,wenn eine entsprechende Aufgabenübertragung stattgefundenhat.

    Anträge, die in Papierform eingereicht und manuell bearbeitet werden, sind in einer entsprechenden Akte abgelegt.

    Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

    5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

     

    Beispiele:

    1. Bei einer länderübergreifenden Abordnung kann im Falle der Durchführung einer Dienstreise im Rahmen der Tätigkeit an der neuen Dienststelle zur Berechnung des zustehenden Tagegeldes (in Folge der Abordnung/in Folge der Dienstreise) die Weitergabe von personenbezogenen Daten der betroffenen Person von der abordnenden Dienststelle an die neue Dienststelle erfolgen.
    2. Zur Beschaffung von Reisemitteln wird u. a. eine Online Booking Engine (OBE) genutzt. Hierbei ist es für die Buchung erforderlich, dass personenbezogene Daten der betroffenen Person beispielsweise an Hotels weitergegeben werden.

     

    6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert bzw. aufbewahrt, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Abs. 1 BbgArchivG)

    7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

    • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
      Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
    • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
    • Recht auf Löschung/“Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
      Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der Zentralen Bezügestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
      Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
    • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
    • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
      Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Land Brandenburg.

     

    Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

    Haus-/Postanschrift
    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
    Stahnsdorfer Damm 77
    14532 Kleinmachnow

    E-Mail:   Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der

    Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

    für die Bereiche Reisekosten, Reiseservice, Trennungsgeld (TG) und Umzugskostenvergütung (UKV)

    in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB)

     

    Um den Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern sowie den Beschäftigten und Auszubildenden eine Dienstreisegenehmigung zu erteilen, ihnen Reisemittel zu beschaffen sowie zustehende Reisekostenvergütung, Trennungsgeldansprüche und Umzugskostenvergütung zu gewähren, verarbeitet die ZBB deren personenbezogene Daten.

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich die Europäische Union der Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten angenommen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.

    Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

    Wenn die ZBB personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

    Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wie mit diesen Daten umgegangen wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

     

    1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der Dienststelle richten, die/der für die Genehmigung Ihrer Dienstreise zuständig ist. Diese Dienststelle ist in diesem Zeitraum für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

    Sofern sich Ihre datenschutzrechtlichen Fragen auf die Abrechnung Ihrer Reisekostenvergütung,  beziehen, wenden Sie sich bitte im Fall der Nutzung des Reisemanagementverfahrens PTravel  an die  ZBB.  Im anderen Fall ist die jeweilige Dienststelle zuständig.

    Beziehen sich Ihre datenschutzrechtlichen Fragen auf die Benutzung des Reiseservice der ZBB, wenden Sie sich bitte an die ZBB, sofern diese Ihre Reisemittel gebucht hat.

    Ihre datenschutzrechtlichen Fragen zur Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld und/oder Umzugskostenvergütung richten Sie bitte an die ZBB, sofern diese über Ihren Anspruch dem Grunde und/oder der Höhe nach zuständigkeitshalber entschieden bzw. zu entscheiden hat. Ansonsten liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Dienststelle.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

     

    Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten der ZBB richten.

    Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
    Datenschutzbeauftragter
    Lipezker Str. 45, Haus 1
    03048 Cottbus

    E-Mail: ZBB@ZBB.Brandenburg.de

     

    2. Zu welchem Zweck werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

    Um Dienstreisegenehmigungen zu erteilen und Reisemittel zu beschaffen bzw. Anträge von Besoldungsempfängerinnen bzw. Besoldungsempfängern sowie von Beschäftigten und Auszubildenden zu bearbeiten und die entsprechenden Zahlungen (einschließlich eventuell zustehender Vorschüsse/Abschläge) nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften für Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung gewähren zu können, werden personenbezogene Daten benötigt. Nur so ist es möglich, den entsprechenden Anspruch umfassend zu prüfen.

    Auch hinsichtlich der Erstattung von Sachschäden gemäß den Bestimmungen zum Sachschadenersatz im Zusammenhang mit einer Dienstreise ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich.

    Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Die Erhebung erfolgt mittels entsprechender Antragsformulare (in Papierform oder Digital) für:

    • Genehmigung einer Dienstreise (in den meisten Dienststellen unter Verwendung des Verfahrens PTravel)
    • Beschaffung von Reisemitteln sowie Bahncards
    • Abrechnung des Anspruches der zustehenden Reisekostenvergütung (in den meisten Dienststellen unter Verwendung des Verfahrens PTravel)
    • Anträge auf Bewilligung von Trennungsgeld
    • Antrag auf Gewährung von Reisebeihilfe(n)
    • Anträge auf Umzugskostenvergütung.

    Im Falle der Nutzung des Verfahrens PTravel werden die erforderlichen Daten durch dieses Programm von der Dienstreisenden bzw. dem Dienstreisenden abgefordert und elektronisch gespeichert. Für die Abrechnung der Reisekosten in Papierform ist die ZBB nicht zuständig. Diese liegt bei der jeweiligen Dienststelle.

    Die Beantragung auf Beschaffung von Reisemitteln sowie die Beantragung und Abrechnung von Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung erfolgt in Papierform. Insofern werden die Daten in einer Akte vorgehalten.

     

    3. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

    Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

    • persönliche Identifikations- und Kontaktangaben
      zum Beispiel: Vor- und Nachname, private und dienstliche Adresse, Personalnummer, Geburtsdatum, Familienstand
    • ergänzend zum Beispiel:
      - dienstliche E-Mail-Adresse oder PTravel-Nutzerkennung,
      - Name und Vorname von Mitreisenden bei Nutzung eines Privatwagens, wenn angegeben
      - Unterkunftskosten am neuen Dienstort,
      - Angaben zum Verlassen und zur Ankunft in der Wohnung,
      - Erhalt von Entschädigungen der Deutschen Bahn, wenn angegeben
      - Bankverbindung
      - Gültigkeitszeitraum einer BahnCard bei entsprechender Inhaberschaft

    Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet bzw. berechtigt sind.

     

    Beispiel:

    Im Fall der Nutzung der Reisemanagementsoftware PTravel haben alle beteiligten Stellen, das heißt die jeweilige Dienststelle und die Zentrale Bezügestelle Zugriff auf dieses System. Da die Genehmigung einer Dienstreise der jeweiligen Dienststelle obliegt, werden zunächst von dieser die notwendigen Daten bei der betroffenen Person erhoben und in das System eingespeist. Die mit der Abrechnung betraute ZBB greift zu diesem Zweck auf den vorhandenen Datenbestand im System zu und erweitert diesen im Bedarfsfall durch ergänzende Erhebungen bei der betroffenen Person.

     

    4. Wie werden diese Daten verarbeitet?

    Im Verfahren PTravelwerden IhrepersonenbezogenenDatendurch entsprechende Antragsformularebei Ihnenerhobenund vonderfürdieGenehmigung zuständigenStellegespeichert. Die Genehmigung einerDienstreise obliegtregelmäßig derjeweiligen Dienststelle,welche beieinerPapierbearbeitungauch die AbrechnungderDienstreise übernimmt. Soferndas VerfahrenPTravelin derDienststelle zumEinsatz kommt,findetdieAbrechnung durch die ZBB statt,wenn eine entsprechende Aufgabenübertragung stattgefundenhat.

    Anträge, die in Papierform eingereicht und manuell bearbeitet werden, sind in einer entsprechenden Akte abgelegt.

    Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

    5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

    Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

     

    Beispiele:

    1. Bei einer länderübergreifenden Abordnung kann im Falle der Durchführung einer Dienstreise im Rahmen der Tätigkeit an der neuen Dienststelle zur Berechnung des zustehenden Tagegeldes (in Folge der Abordnung/in Folge der Dienstreise) die Weitergabe von personenbezogenen Daten der betroffenen Person von der abordnenden Dienststelle an die neue Dienststelle erfolgen.
    2. Zur Beschaffung von Reisemitteln wird u. a. eine Online Booking Engine (OBE) genutzt. Hierbei ist es für die Buchung erforderlich, dass personenbezogene Daten der betroffenen Person beispielsweise an Hotels weitergegeben werden.

     

    6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

    Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert bzw. aufbewahrt, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

    Soweit die ZBB verpflichtet ist, Unterlagen dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Landeshauptarchiv angeboten wurden (§ 4 Abs. 1 BbgArchivG)

    7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

    • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
      Sie können Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
    • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
      Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
    • Recht auf Löschung/“Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
      Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die daran anknüpfende Verpflichtung der verarbeitenden Stelle zur unverzüglichen Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der Zentralen Bezügestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
      Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
    • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
    • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
      Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Land Brandenburg.

     

    Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:

    Haus-/Postanschrift
    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
    Stahnsdorfer Damm 77
    14532 Kleinmachnow

    E-Mail:   Poststelle@LDA.Brandenburg.de

     

    Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

    In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. Sofern Ihrem Anliegen aus gesetzlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.