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Aktuelle Information zur Buchung von Reisemitteln

- Erschienen am 16.03.2020 - Presemitteilung 03/2020-2
Wichtiges Bild © Pixabay Pixabay

Aufgrund der derzeitigen Lage und der Entwicklungen der letzten Tage führt der Reiseservice die beantragten Buchungen bis auf Weiteres nur noch kurzfristig vor dem Reisebeginn durch, um die Anzahl der Stornierungen auf Grund des Corona-Virus möglichst gering zu halten. Wir bitten dennoch Anträge auf Beschaffung von Reisemitteln, wie gewohnt zeitnah nach Bekanntwerden der dienstlichen Reise, zu stellen.

Weiterhin werden vorerst für die Monate März und April für den Bahnverkehr ausschließlich stornierbare Tarife gebucht. Für dienstlich notwendige Flüge wird durch den Reiseservice geprüft, ob es wirtschaftlich vertretbar ist, einen umbuchbaren oder stornierbaren Tarif zu buchen. Im Einzelfall kann dies vor Verwendung der Haushaltsmittel zu einer Rücksprache mit dem Genehmiger führen. Die beschriebene Verfahrensweise kann ggf. zu einem Anstieg der geplanten Haushaltsmittel führen.

Soweit der Reiseservice Reisemittel und/oder Unterkünfte zur Verfügung gestellt hat, ist dieser im Falle einer beabsichtigten Stornierung unter Angabe des Hinderungsgrundes unverzüglich schriftlich per E-Mail (reiseservice@zbb.brandenburg.de) zu unterrichten. Soweit möglich erfolgt die Stornierung durch den Reiseservice.

Soweit Reisemittel und/oder Unterkünfte selbständig durch den Reisenden gebucht wurden sind Stornierungen, soweit wie möglich selbstständig vorzunehmen. Nur die darüberhinausgehenden Reisekosten und Stornierungsgebühren können gem. § 10 Abs. 2 BRKG als Nebenkosten erstattet werden. Die Stornierungs- und Erstattungsbestätigungen, ggf. auch Teilbeträge, sind der Reisekostenabrechnung beizufügen. Sollte eine anderweitige Erstattungsmöglichkeit z.B. Reiserücktrittsversicherung bestehen, ist diese vorrangig zu nutzen.

Grundsätzlich ist wie folgt zu verfahren:

  • bei Tagungsgebühren o.ä. ist beim Veranstalter die Erstattung, oder ggf. eine Kulanzregelung zu beantragen,
  • bei gebuchten Flexpreis-Tickets ist das Ticket selbständig zu stornieren,
  • bei gebuchten Sparpreis-Tickets ist das Ticket selbständig zu stornieren und ein Erstattungsantrag für den Differenzbetrag bei der Deutschen Bahn zu stellen,
  • bei gebuchten SuperSparpreis-Tickets ist ein Erstattungsantrag bei der Deutschen Bahn zu stellen,
  • bei Hotelbuchungen ist das Hotel selbständig zu stornieren,
  • bei Flügen ist in jedem Fall mit der jeweiligen Airline Kontakt zur Klärung einer möglichen Stornierung, Kulanzregelung sowie Erstattungsmodalitäten aufzunehmen. Im Regelfall sind die angefallenen Steuern und Gebühren erstattungsfähig.

In der Reisekostenabrechnung ist anzugeben, dass die Reise nicht angetreten wurde. Ferner ist der Grund der Stornierung zu vermerken.

Beachten Sie bitte, dass die 6-monatige Ausschlussfrist auch im Stornierungsfall für die Beantragung Ihrer Reisekosten über PTravel gilt.

Alle Dienststelleninformationen finden Sie auch auf der Homepage der ZBB unter www.zbb.brandenburg.de > Service > Zugang für Personalstellen