Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Erschienen am - PressemitteilungAb 1. Januar 2022 wird im Zuge der Pflegereform der Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 % um 0,1 Punkte auf 0,35 % angehoben. Den Beitragszuschlag müssen Beschäftigte allein tragen.
Für Kinderlose beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag somit insgesamt 3,4 %.