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Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung

- Erschienen am 20.12.2021 - Pressemitteilung 12/2021-2

Ab 1. Januar 2022 wird im Zuge der Pflegereform der Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 % um 0,1 Punkte auf 0,35 % angehoben. Den Beitragszuschlag müssen Beschäftigte allein tragen.

Für Kinderlose beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag somit insgesamt 3,4 %.