Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
Informationen
Beschäftigte, Waldarbeiter und Auszubildende, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Versicherungspflicht bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Informationen zur VBL erhalten Sie unter der Internetadresse: https://www.vbl.de/de/versicherte
VBL-Online Kundenportal: Online-Services für Versicherte und Rentner
Die Eigenbeträge der Beschäftigten zur VBLklassik sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei.
Es besteht aber die Möglichkeit, auf diese Steuerfreiheit zu verzichten, um die sog. „Riester-Förderung“ in Anspruch nehmen zu können.
Beschäftigte, Waldarbeiter und Auszubildende, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Versicherungspflicht bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
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VBL-Online Kundenportal: Online-Services für Versicherte und Rentner
Die Eigenbeträge der Beschäftigten zur VBLklassik sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei.
Es besteht aber die Möglichkeit, auf diese Steuerfreiheit zu verzichten, um die sog. „Riester-Förderung“ in Anspruch nehmen zu können.