Die ZBB als größter Personaldienstleister des Landes Brandenburg
Die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) ist eine Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen. Sie betreut derzeit mit ungefähr 280 Bediensteten ca. 90.000 Personalfälle.
Der ZBB als größtem Personaldienstleister des Landes obliegt insbesondere:
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte, Richter und Richterinnen sowie Tarifbeschäftigte,
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte des Landes sowie deren Hinterbliebene,
- die Unfallfürsorgeleistungen für Beamtinnen und Beamte,
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie der Versorgungsbezüge ausgeschiedener Mitglieder der Landesregierung,
- die Erteilung von Auskünften über Versorgungsanwartschaften aus dem Beamtenverhältnis an Familiengerichte,
- die Festsetzung und Zahlung von Zuschüssen zu Krankheitskosten in Form der Beihilfe für die Beamtinnen und Beamte, Richter und Richterinnen sowie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte des Landes.
Darüber hinaus werden für einen großen Teil der Landesbediensteten Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld berechnet und gezahlt sowie Schadensersatz gewährt. Diese Dienstleistung soll sukzessive auf die gesamte Landesverwaltung ausgedehnt werden.
Des Weiteren hat die ZBB für zahlreiche landesnahe Einrichtungen die Bezügezahlung übernommen.
Die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) ist eine Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen. Sie betreut derzeit mit ungefähr 280 Bediensteten ca. 90.000 Personalfälle.
Der ZBB als größtem Personaldienstleister des Landes obliegt insbesondere:
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte, Richter und Richterinnen sowie Tarifbeschäftigte,
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte des Landes sowie deren Hinterbliebene,
- die Unfallfürsorgeleistungen für Beamtinnen und Beamte,
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie der Versorgungsbezüge ausgeschiedener Mitglieder der Landesregierung,
- die Erteilung von Auskünften über Versorgungsanwartschaften aus dem Beamtenverhältnis an Familiengerichte,
- die Festsetzung und Zahlung von Zuschüssen zu Krankheitskosten in Form der Beihilfe für die Beamtinnen und Beamte, Richter und Richterinnen sowie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte des Landes.
Darüber hinaus werden für einen großen Teil der Landesbediensteten Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld berechnet und gezahlt sowie Schadensersatz gewährt. Diese Dienstleistung soll sukzessive auf die gesamte Landesverwaltung ausgedehnt werden.
Des Weiteren hat die ZBB für zahlreiche landesnahe Einrichtungen die Bezügezahlung übernommen.