Reisekosten
Wissenswertes und aktuelle Informationen
Als Dienstreisende/Dienstreisender werden Ihnen die dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten auf Antrag vergütet.
Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche finden Sie hier wichtige Informationen.
Informationen zur Abrechnung selbst beschaffter Reisemitteln finden Sie unter „Wichtige Links“ in den FAQ (Häufig gestellte Fragen).
Als Dienstreisende/Dienstreisender werden Ihnen die dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten auf Antrag vergütet.
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Hinweise zur Reisekostenabrechnung und -erstattung
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Anwenderhinweise
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Anträge
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Hinweise zum Deutschlandticket (Job)
Die Kosten eines nicht aus dienstlichen Gründen gekauften Deutschlandtickets oder Deutschlandtickets Job können auf Antrag erstattet werden.
Um eine Amortisation der Kosten Ihres Deutschlandtickets/Deutschlandtickets Job prüfen zu können, tragen Sie bitte die entstandenen Kosten im Bereich Fahrtkosten unter der Rubrik Nahverkehr ein. Legen Sie für Ihr Deutschlandticket/Deutschlandticket Job einen Unterbeleg über die Schaltfläche "Neu" an. Das Belegdatum ist das Datum des käuflichen Erwerbs des Deutschlandtickets/Deutschlandtickets Job. Fügen Sie bitte eine Kopie der Chipkarte bzw. einen Screenshot Ihres digitalen Deutschlandtickets/ Deutschlandtickets Job als Nachweis bei.
Nur für Inhaber eines Deutschlandtickets Job:
Bitte geben Sie zusätzlich an, dass Sie im Besitz einer Zeit-/Netzkarte sind.
Belege über die Anschaffungskosten des Deutschlandtickets Job sind der Reise als Anhang beizufügen.
Wichtig: Wenn sich die Kosten Ihres Deutschlandtickets/Deutschlandtickets Job erst durch die Summe mehrerer Dienstreisen im monatlichen Geltungszeitraum amortisieren, sind alle dienstlichen Reisen erst nach Ablauf des jeweiligen Monats zusammenhängend an die Reisekostenstelle weiterzuleiten.
Die Kosten eines nicht aus dienstlichen Gründen gekauften Deutschlandtickets oder Deutschlandtickets Job können auf Antrag erstattet werden.
Um eine Amortisation der Kosten Ihres Deutschlandtickets/Deutschlandtickets Job prüfen zu können, tragen Sie bitte die entstandenen Kosten im Bereich Fahrtkosten unter der Rubrik Nahverkehr ein. Legen Sie für Ihr Deutschlandticket/Deutschlandticket Job einen Unterbeleg über die Schaltfläche "Neu" an. Das Belegdatum ist das Datum des käuflichen Erwerbs des Deutschlandtickets/Deutschlandtickets Job. Fügen Sie bitte eine Kopie der Chipkarte bzw. einen Screenshot Ihres digitalen Deutschlandtickets/ Deutschlandtickets Job als Nachweis bei.
Nur für Inhaber eines Deutschlandtickets Job:
Bitte geben Sie zusätzlich an, dass Sie im Besitz einer Zeit-/Netzkarte sind.
Belege über die Anschaffungskosten des Deutschlandtickets Job sind der Reise als Anhang beizufügen.
Wichtig: Wenn sich die Kosten Ihres Deutschlandtickets/Deutschlandtickets Job erst durch die Summe mehrerer Dienstreisen im monatlichen Geltungszeitraum amortisieren, sind alle dienstlichen Reisen erst nach Ablauf des jeweiligen Monats zusammenhängend an die Reisekostenstelle weiterzuleiten.