Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe
Wissenswertes und aktuelle Informationen
Als Tarifbeschäftigte und Tarifbeschäftigter und als Beamtin und Beamter können Sie eine Kostenübernahme für eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit („PC-Brille“) beantragen.
Für die Geltendmachung der Anschaffungskosten einer Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe finden Sie in den Hinweisen zur PC-Brille wichtige Informationen.
Als Tarifbeschäftigte und Tarifbeschäftigter und als Beamtin und Beamter können Sie eine Kostenübernahme für eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit („PC-Brille“) beantragen.
Für die Geltendmachung der Anschaffungskosten einer Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe finden Sie in den Hinweisen zur PC-Brille wichtige Informationen.
Hinweise zur PC-Brille
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Wer kann einen Antrag einreichen?
Die ZBB ist zuständig für Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigte der Dienststellen der unmittelbaren und zum Teil mittelbaren Landesverwaltung. Der ZBB ist die Zuständigkeit für die Bearbeitung aus den Geschäftsbereichen
- des Ministeriums der Finanzen und für Europa (MdFE),
- des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK),
- des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK),
- des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS),
- des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL),
- des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV),
- des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK),
- des Ministeriums der Justiz (MdJ), ausgenommen: Gerichte, Staatsanwaltschaften, Akademien,
- des Landtages,
- der Staatskanzlei,
- des Landesrechnungshofes
übertragen worden.
Die ZBB ist zuständig für Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigte der Dienststellen der unmittelbaren und zum Teil mittelbaren Landesverwaltung. Der ZBB ist die Zuständigkeit für die Bearbeitung aus den Geschäftsbereichen
- des Ministeriums der Finanzen und für Europa (MdFE),
- des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK),
- des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK),
- des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS),
- des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL),
- des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV),
- des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK),
- des Ministeriums der Justiz (MdJ), ausgenommen: Gerichte, Staatsanwaltschaften, Akademien,
- des Landtages,
- der Staatskanzlei,
- des Landesrechnungshofes
übertragen worden.
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Antragstellung
Eine Prüfung der Übernahme der Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe kann nur auf Ihren Antrag hin erfolgen.
Bitte füllen Sie den Antrag mit den notwendigen Angaben vollständig aus. Drucken Sie sich das Antragsformular aus, bevor Sie Ihre Betriebsärztin/Ihren Betriebsarzt oder Ihre Augenärztin/Optikerin/Ihren Augenarzt/Optiker aufsuchen. Nach der Feststellung durch Ihre/Betriebsärztin/Ihren Betriebsarzt oder Ihre Augenärztin/Optikerin/Ihren Augenarzt/Optiker zur Erforderlichkeit einer speziellen Sehhilfe für die Bildschirmarbeit ist das Antragsformular der Optikerin/dem Optiker vorzulegen, die/der Ihre Sehhilfe anfertigt.
Eine Prüfung der Übernahme der Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe kann nur auf Ihren Antrag hin erfolgen.
Bitte füllen Sie den Antrag mit den notwendigen Angaben vollständig aus. Drucken Sie sich das Antragsformular aus, bevor Sie Ihre Betriebsärztin/Ihren Betriebsarzt oder Ihre Augenärztin/Optikerin/Ihren Augenarzt/Optiker aufsuchen. Nach der Feststellung durch Ihre/Betriebsärztin/Ihren Betriebsarzt oder Ihre Augenärztin/Optikerin/Ihren Augenarzt/Optiker zur Erforderlichkeit einer speziellen Sehhilfe für die Bildschirmarbeit ist das Antragsformular der Optikerin/dem Optiker vorzulegen, die/der Ihre Sehhilfe anfertigt.
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Mitwirkung
Nach Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe – entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) – ist die Kostenerstattung durch die Vorlage des vollständig ausgefüllten Antragsformulars nebst Antragsvorblatt auf Grundlage der vorliegenden Originalrechnung bei der ZBB zu beantragen. Der Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe muss eine Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zugrunde liegen.
Nach Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe – entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) – ist die Kostenerstattung durch die Vorlage des vollständig ausgefüllten Antragsformulars nebst Antragsvorblatt auf Grundlage der vorliegenden Originalrechnung bei der ZBB zu beantragen. Der Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe muss eine Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zugrunde liegen.
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Leistungen
Die Erstattungssätze für Bildschirmarbeitsplatzsehhilfen werden zwischen der Augenoptiker-Innung des Landes Brandenburg und dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg vereinbart.
Die ermittelten durchschnittlichen Kostensätze für die Gläser und die Brillenfassung bilden die Grundlage der Kostenerstattung. Mit diesen Durchschnittssätzen ist eine Grundversorgung mit Brillengläsern (Glas und einfache Entspiegelung) möglich. Wird eine höhere Qualität, z. B. Hartschicht, Superentspiegelung, Filtertönung oder Lotuseffekt von Ihnen gewünscht, ist eine Zuzahlung durch den Sie notwendig.
Die derzeit gültigen maximalen Erstattungssätze sind:
Erstattungssatz für die Brillenfassung 41,20 € Erstattungssätze pro Glas Glasart Mineralische Gläser Kunststoffgläser Monofokal 12,88 € 17,10 € Bifokal 64,38 € 70,77 € Trifokale-/ Gleitsicht-/ Nahgläser mit Reduktion 92,19 € 94,66 € Zuschuss für die einfache Entspiegelung 6,80 € 13,60 € Die Erstattungssätze für Bildschirmarbeitsplatzsehhilfen werden zwischen der Augenoptiker-Innung des Landes Brandenburg und dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg vereinbart.
Die ermittelten durchschnittlichen Kostensätze für die Gläser und die Brillenfassung bilden die Grundlage der Kostenerstattung. Mit diesen Durchschnittssätzen ist eine Grundversorgung mit Brillengläsern (Glas und einfache Entspiegelung) möglich. Wird eine höhere Qualität, z. B. Hartschicht, Superentspiegelung, Filtertönung oder Lotuseffekt von Ihnen gewünscht, ist eine Zuzahlung durch den Sie notwendig.
Die derzeit gültigen maximalen Erstattungssätze sind:
Erstattungssatz für die Brillenfassung 41,20 € Erstattungssätze pro Glas Glasart Mineralische Gläser Kunststoffgläser Monofokal 12,88 € 17,10 € Bifokal 64,38 € 70,77 € Trifokale-/ Gleitsicht-/ Nahgläser mit Reduktion 92,19 € 94,66 € Zuschuss für die einfache Entspiegelung 6,80 € 13,60 €