Unfallfürsorge
Wissenswertes und aktuelle Informationen

Als aktive Beamtin und aktiver Beamter können Sie die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall beantragen. Liegt ein anerkannter Dienstunfall vor, können Sie die Erstattung der Kosten aufgrund eines unfallbedingten Heilverfahrens beantragen.
Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche finden Sie hier wichtige Informationen.

Als aktive Beamtin und aktiver Beamter können Sie die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall beantragen. Liegt ein anerkannter Dienstunfall vor, können Sie die Erstattung der Kosten aufgrund eines unfallbedingten Heilverfahrens beantragen.
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