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Informationen zur Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe

- Erschienen am 01.02.2017 - Presemitteilung 02/2017
Brille © Pixabay Pixabay

Die Erstattungssätze für Bildschirmarbeitsplatzsehhilfen werden jährlich zwischen der Augenoptiker-Innung des Landes Brandenburg und dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg vereinbart.

Die von der Augenoptiker-Innung ermittelten durchschnittlichen Kostensätze für die Gläser und das Brillengestell bilden die Grundlage der Kostenerstattung. Mit diesen Durchschnittssätzen ist eine Grundversorgung mit Brillengläsern möglich. Bei gewünschter höherer Qualität wie z. B. Hartschicht, Superentspiegelung, Filtertönung muss eine Zuzahlung erfolgen.

In den folgenden Tabellen werden die derzeit gültigen Erstattungssätze genannt.

Für Bildschirmarbeitsplatzsehhilfen, die bis zum 31.01.2017 angeschafft wurden, werden bei der Ermittlung der Erstattungsbeträge die Durchschnittssätze der Augenoptiker-Innung des Landes Brandenburg vom 25.06.2015 herangezogen (Tabelle 1). Maßgebend für den Zeitpunkt der Anschaffung ist das Datum der dem Antrag beizufügenden Originalrechnung vom Kauf der Brille.

Max. Erstattungsbetrag in € und pro Glas - Tabelle 1 - Anschaffung bis zum 31.01.2017

Glasart Mineralische Gläser Kunststoffgläser
Monofokal 12,50 16,60
Bifokal 62,50 68,70
Trifokal / Gleitsicht / Nahgläser 89,50 91,90
Zuschuss für Entspiegelung 6,60 13,20
Fassung 40,00

Für Bildschirmarbeitsplatzsehhilfen, die ab dem 01.02.2017 angeschafft wurden, werden bei der Ermittlung der Erstattungsbeträge die Durchschnittssätze der Augenoptiker-Innung des Landes Brandenburg vom 19.01.2017 herangezogen (Tabelle 2). Maßgebend für den Zeitpunkt der Anschaffung ist das Datum der dem Antrag beizufügenden Originalrechnung vom Kauf der Brille.

Max. Erstattungsbetrag in € und pro Glas - Tabelle 2 - Anschaffung ab 01.02.2017

Glasart Mineralische Gläser Kunststoffgläser
Monofokal 12,88 17,10
Bifokal 64,38 70,77
Trifokal / Gleitsicht / Nahgläser 92,19 94,66
Zuschuss für Entspiegelung 6,80 13,60
Fassung 41,20