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Die Versorgung der Beamteninnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie ihrer Hinterbliebenen im Land Brandenburg

- Erschienen am 01.02.2019 - Pressemitteilung 02/2019

Entsprechend der Vorschrift des § 45 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) hat der Dienstherr im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen.

Konkretisiert wird die sich daraus ergebende allgemeine Fürsorgepflicht für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses u. a. durch folgende Vorschriften zum „Versorgungsrecht der Beamten“:

  • Beamtenversorgungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz – BbgBeamtVG) und
  • teilweise das Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Besoldungsgesetz – BbgBesG)

Diese und weitere anzuwendende Rechtsvorschriften finden Sie unter der Rubrik „Rechtsvorschriften“ und unter diesem Informationsblatt als Verlinkung.

Zu den Hauptaufgaben der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) als Pensionsfestsetzungs- und -regelungsbehörde für die Versorgungsberechtigten des Landes Brandenburg gehört die Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge bei Eintritt des Versorgungsfalles sowie die Betreuung der vorhandenen und künftigen Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen.

Versorgungsbezüge sind unter anderem das Ruhegehalt, der kinderbezogene Familienzuschlag, die Hinterbliebenenversorgung, die Unfallfürsorge, der Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen sowie der Kindererziehungs- und Pflegezuschlag.

Gegliedert nach Themenkomplexen sollen verschiedene Informationsblätter einen Überblick über die beamtenrechtliche Versorgung ermöglichen bzw. künftig über wesentliche Rechtsänderungen informieren. Innerhalb der jeweiligen Hinweise wird auf die konkrete Rechtsgrundlage hingewiesen. Dies schafft darüber hinaus die Möglichkeit, anhand des Gesetzes Fragen vertieft nachzugehen.
Die Informationsblätter finden Sie unter der Rubrik „Informations- und Merkblätter“ oder Sie klicken auf den Link unterhalb dieses Informationsblatt.

Auf Grund der Komplexität des Versorgungsrechts und der vielfachen Sonderregelungen können die Informationsblätter nicht sämtliche Fallvarianten abdecken und nicht alle im Einzelfall erheblichen Besonderheiten erfassen. Zu beachten ist zudem der Stand des jeweiligen Informationsblattes.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Sachgebiets Z 22 (Versorgung) der ZBB innerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

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