Hinweise zum Beihilfeantrag
- Erschienen am - PresemitteilungHeilbehandlungen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie usw.)
- sind nur mit ärztlicher Verordnung (Rezept) dem Grunde nach beihilfefähig. Fügen Sie dem Antrag bitte immer Rezept und Rechnung bei, da sonst keine Beihilfe gewährt werden kann.
Arzneimittel, Verbandmittel
- sind nur mit ärztlicher Verordnung (Rezept) dem Grunde nach beihilfefähig. Bitte achten Sie
auf das Vorhandensein und die Lesbarkeit der 7 –stelligen Pharmazentralnummer (PZN) zu
jedem Arzneimittel. Nach der geltenden Apothekenbetriebsordnung ist die Apotheke ver-
pflichtet, diese PZN – Nr. anzugeben.
Unfälle (auch Verletzungen mit und ohne Beteiligung Dritter, Freizeitunfälle, Körperverletzungen)
- Ein Unfallereignis ist aus der auf der Rechnung vermerkten Diagnose erkennbar, nicht je-
doch die näheren Umstände. Zur Klärung etwaiger Schadenersatzansprüche des Landes
Brandenburg für die geleistete Beihilfe sind Ihre Angaben im Beihilfeantrag Punkt 7 unver-
zichtbar, auch wenn es sich um eine leichte Verletzung ohne Beteiligung anderer Personen
handelt.- Dienstunfälle des Beamten: werden vom Dienstherrn geprüft und ggf. als solche an-
erkannt. Rechnungen aus Dienstunfällen erstattet die zuständige Unfallfürsorge.
Bitte wenden Sie sich mit diesbezüglichen Fragen an Ihre Personalabteilung. - Schulunfälle Ihres Kindes: Zuständig für die Erstattung der Rechnungen ist die Un-
fallkasse des Landes. - Für private Unfälle oder sonstige schädigende Ereignisse mit und ohne Schadener-
satzanspruch erhalten Sie Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes zu den
daraus resultierenden Aufwendungen im Krankheits– und Pflegefall.
- Dienstunfälle des Beamten: werden vom Dienstherrn geprüft und ggf. als solche an-
Diese Hinweise können Sie sich auch unterhalb dieser Mitteilung downloaden.