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Information für Beamte zur Riesterrente

- Erschienen am 04.06.2008 - Pressemitteilung 04/2008

An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zur privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“) für aktive Beamtinnen und Beamte.
Ein Merkblatt zur Riester-Rente erhalten Sie hier.
Die für die Durchführung des Datenaustausches zwischen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA - und der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) notwendige Einverständniserklärung (zugleich Antrag auf Vergabe einer Zulagenummer) finden Sie hier.
Die Einverständniserklärung ist ab 01.01.2019 grundsätzlich im Beitragsjahr zu erteilen.
Die Besoldungs- und Kinderdaten sollen jeweils zeitnah - spätestens bis zum Ende des folgenden Kalendervierteljahres - nach Vorlage der Einverständniserklärung an die Zulagenstelle gemeldet werden.