Anpassung beihilfefähige Höchstbeträge ab 01. Juli 2026
gültig ab 01. Juli 2026
- Erschienen am - PresemitteilungVorgriffregelung zu einer Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich der Physiotherapie ab 01. Juli 2026
Vorgriffregelung zu einer Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich der Physiotherapie ab 01. Juli 2026