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Anpassung beihilfefähige Höchstbeträge ab 01.Mai 2025

gültig ab 01.05.2025

- Erschienen am 07.05.2025 - Presemitteilung 05/2025

Anpassung beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich der Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie ab dem 1.Mai 2025

Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung in der Bundesbeihilfeverordnung sind ab dem 1.Mai 2025 Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilmittel im Bereich der Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie entsprechend der beigefügten Anlage beihilfefähig. Die Änderungen sind in der Anlage durch Fettdruck kenntlich gemacht.