Information zu Besoldungs- und Versorgungsanpassungen 2026
- Erschienen am - PresemitteilungWie in der gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Inneren und für Kommunales am 1. Juli 2026 bekannt gegeben, haben sich die Landesregierung und die Gewerkschaften darauf verständigt, die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge im Land Brandenburg rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung anzupassen und dabei die bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation umzusetzen. Die Erhöhungen liegen dabei zwischen sieben und 18 Prozent und berücksichtigen gleichsam die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum TV-L vom 14. Februar 2026.
Unter dem Vorbehalt, dass ein entsprechendes Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 durch den Landtag beschlossen wird, wird die Zahlbarmachung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 mit der Auszahlung der Bezüge für Dezember 2026 angestrebt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung mit ihren Anlagen [Link: https://mdf.brandenburg.de/mdf/de/ministerium/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/~01-07-2026-ergebnisse-des-beamtenpolitischen-spitzengespraeches] verwiesen.
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