Anpassung beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel ab 01. Februar 2025
gültig ab 01.02.2025
- Erschienen am - PresemitteilungAnpassung beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich der Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie ab dem 1.Februar 2025
Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung in der Bundesbeihilfeverordnung sind ab dem 1. Februar 2025 Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilmittel im Bereich der Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie entsprechend der beigefügten Anlage beihilfefähig. Die Änderungen sind in der Anlage durch Fettdruck kenntlich gemacht.