Toolbar-Menü

Anpassung beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel ab 01. Februar 2025

gültig ab 01.02.2025

- Erschienen am 11.02.2025 - Presemitteilung 02/2025

Anpassung beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich der Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie ab dem 1.Februar 2025

Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung in der Bundesbeihilfeverordnung sind ab dem 1. Februar 2025 Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilmittel im Bereich der Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie entsprechend der beigefügten Anlage beihilfefähig. Die Änderungen sind in der Anlage durch Fettdruck kenntlich gemacht.