Toolbar-Menü

Vorbehaltsvermerke auf den Entgeltbescheinigungen

- Erschienen am 17.01.2025 - Presemitteilung 01/2025-01

Vorbehaltsvermerke auf den Entgeltbescheinigungen

 Zum Zeitpunkt des Entgelt-Abrechnungsschlusses am 15. November 2024 waren die Änderungstarifverträge zur Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 noch nicht unterzeichnet, so dass es eines Vorbehaltsvermerkes auf den Entgeltbescheinigungen bedurfte.

 Zwischenzeitlich haben die Tarifvertragsparteien die Tarifverträge unterschrieben. Die Vermerke sind durch den Eintritt der Rechtskraft der Änderungsverträge am 19. November 2024 hinfällig geworden.

 Die Entfernung der Vorbehaltsvermerke von den Entgeltbescheinigungen wird im Februar 2025 erfolgen.

 Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Abbinder

Ident-Nr
01/2025-01
Datum
17.01.2025