Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern
Wahl der Steuerklasse für 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern
- Erschienen am - PresemitteilungDas Bundesministerium der Finanzen hat am 14.02.2023 ein Schreiben herausgegeben, dass die Wahl der Steuerklasse für 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, erleichtern soll. Bei den darin enthaltenen Rechenbeispielen sind bereits die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 (Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 1.200 € auf 1.230 €, Anhebung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 € auf 4.260 €) enthalten.
Das Merkblatt ist unter dem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/616e2c53-5d1f-4cd1-be22-4ca37f52624b abrufbar.