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Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Sonderzahlung 2008

- Erschienen am 17.04.2025 - Presemitteilung 04/2025-01

Das Bundesverwaltungsgericht hat in letzter Instanz mit Urteilen vom 13.02.2025 in den Verfahren BVerwG 2 C 1.24 und BVerwG 2 C 2.24 die eingelegten Revisionen, mit denen die Kläger/innen die Gewährung einer höheren Sonderzahlung für das Jahr 2008 begehrten, zurückgewiesen und die klageabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen im Ergebnis bestätigt. Damit ist nunmehr abschließend geklärt, dass die Aufstockungsbeträge nach § 7 Brandenburgisches Sonderzahlungsgesetz für die Jahre 2007 bis 2009 für das Jahr 2008 rechtmäßig festgesetzt wurden und keine höheren als die durch den Minister der Finanzen festgesetzten Aufstockungsbeträge beansprucht werden können. Die schriftlichen Urteilsbegründungen des Bundesverwaltungsgerichts stehen bisher noch aus. Sobald die Begründungen vorliegen, wird dies auf dieser Internetseite mitgeteilt werden.

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Ident-Nr
04/2025-01
Datum
17.04.2025