Anpassung beihilfefähige Höchstbeträge ab 01.August 2025
gültig ab 01.08.2025
- Erschienen am - PresemitteilungAnpassung beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich der Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie ab dem 1.August 2025
Anpassung beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich der Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie ab dem 1.August 2025