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Anpassung beihilfefähige Höchstbeträge ab 01. September 2026

gültig ab 01. September 2026

- Erschienen am 24.08.2026 - Presemitteilung 08/2026

Vorgriffregelung zu einer Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich der Physiotherapie ab 01. September 2026