Aktivrente
- Erschienen am - PresemitteilungDie ab dem 01.01.2026 geltende Aktivrente wird voraussichtlich mit der Entgeltabrechnung für den Monat Mai 2026 rückwirkend angewendet.
Dies erfolgt von Amts wegen, gesonderter Anträge bedarf es nicht.
Die ab dem 01.01.2026 geltende Aktivrente wird voraussichtlich mit der Entgeltabrechnung für den Monat Mai 2026 rückwirkend angewendet.
Dies erfolgt von Amts wegen, gesonderter Anträge bedarf es nicht.