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Umstellung auf ein neues Beihilfefachverfahren im November 2023

- Bearbeitungshinweise und neu gefasste Beihilfeanträge -

- Erschienen am 26.10.2023 - Pressemitteilung 10/2023-3

Sehr geehrte Beihilfeempfängerinnen,
sehr geehrte Beihilfeempfänger,

zur Verfahrensumstellung auf das neue Beihilfefachverfahren benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte verwenden Sie künftig nur noch die neu gefassten Beihilfeanträge. Diese sind auf unserer Internetseite abrufbar und werden Ihnen künftig mit jedem Beihilfebescheid individuell zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenstellung der Aufwendungen entfällt. Stattdessen sind nur noch Angaben zur Antragssumme und zur Anzahl der Belege erforderlich.

Ihre Beihilfeanträge reichen Sie wie gewohnt unter Beifügung der Rechnungsbelege ein. Bitte nur Kopien und keine Originalbelege beifügen. Diese werden aufbereitet und digitalisiert. Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise bei der Antragstellung.

Verzichten Sie bitte aufgrund der Digitalisierung auf:

  • Heftklammern / Büroklammern
  • Heftverfahren ohne Klammern (Lochung)
  • Heftstreifen
  • Klarsichthüllen u. a. m.

Eine Heftung ist nicht erforderlich, weil der jeweilige Vorgang der Beihilfestelle unmittelbar im Umschlag zur Digitalisierung zugeleitet wird.

Die Rechnungs- und Rezeptkopien müssen für die Digitalisierung:

  • vollständig den Originalbeleg abbilden
  • gut lesbar sein
  • je Seite ein Rezept oder eine Rechnung enthalten (Vorder- und Rückseiten eines Blattes können genutzt werden). 

Die Rechnungs- und Rezeptkopien dürfen für die Digitalisierung:

  • nicht an den Kanten gefaltet oder beschädigt sein
  • keine Markierungen mit Signalstiften enthalten. 

Folgende Dokumente bitte nicht beifügen:

  • Überweisungsträger der Rechnungssteller
  • Überweisungsnachweise 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 

Ihre Beihilfestelle