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Anpassung beihilfefähige Höchstbeträge ab 01. Februar 2026

gültig ab 01. Februar 2026

- Erschienen am 27.01.2026 - Presemitteilung 01/2026-07

Vorgriffregelung zu einer Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich der Physiotherapie ab 01. Februar 2026