Anpassung beihilfefähige Höchstbeträge ab 01. Februar 2026
gültig ab 01. Februar 2026
- Erschienen am - PresemitteilungVorgriffregelung zu einer Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel im Bereich der Physiotherapie ab 01. Februar 2026