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Information zur Beihilfebearbeitung - Ab 01.04.2022 keine Rücksendung von Rechnungsbelegen durch die ZBB

- Erschienen am 30.03.2022 - Pressemitteilung 03/2022

Sehr geehrte Beihilfeempfängerin, sehr geehrter Beihilfeempfänger,

schon jetzt werden Sie auf den Beihilfeantragsformularen gebeten, zusammen mit Ihren Beihilfeanträgen nur noch Kopien der Rechnungsbelege einzureichen. Die Beachtung dieses Hinweises ist ab sofort besonders wichtig. Es ist beabsichtigt, ab dem 01.04.2022 eingereichte Belege nicht mehr zurückzusenden. Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie Ihre Rechnungsbelege noch wie gewohnt zurück.

Grund für die Änderung ist die Umstellung auf ein neues Beihilfeverfahren innerhalb der ZBB. Mit dessen Einführung werden Beihilfebescheide nur noch zentral gedruckt und versendet, sodass es nicht mehr möglich sein wird, eingereichte Rechnungsbelege den entsprechenden Beihilfebescheiden zuzuordnen.

Übersenden Sie daher statt originaler Rechnungsbelege ab sofort nur noch gut lesbare Kopien und achten Sie bitte darauf, bedruckte Rückseiten unbedingt zu kopieren. Hierdurch ermöglichen Sie der Beihilfestelle eine zügige Abarbeitung Ihrer Beihilfeanträge.

Selbstverständlich werden von Ihnen eingereichte Rechnungsbelege nach Bearbeitung Ihres Beihilfeantrags datenschutzgerecht vernichtet. Im Rahmen der Digitalisierung der ZBB ist außerdem beabsichtigt, Ihre Beihilfeanträge und die dazugehörenden Belege einzuscannen; auch diese Daten werden datenschutzgerecht gelöscht (vgl. § 100 Abs. 2 Beamtengesetz für das Land Brandenburg).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihre Beihilfestelle

Abbinder

Ident-Nr
03/2022
Datum
30.03.2022