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Informationen zur Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026

- Erschienen am 31.03.2026 - Presemitteilung 03/2026-4

Informationen zur Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 und deren Umsetzung ab dem 01.04.2026

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 14.02.2026 darauf verständigt, die Entgelte der Beschäftigten in drei Schritten zu erhöhen, erstmals ab dem 01.04.2026. Die Erklärungsfrist zum Tarifvertrag ist mit Ablauf des 13.03.2026 ohne Widerruf der Gewerkschaften abgelaufen.

Die Anpassung wird mit den Bezügen für den Monat Mai 2026 entsprechend rückwirkend vollzogen. Hierdurch wird eine zeitnahe Umsetzung der Tarifeinigung gewährleistet.

 Erhöhung der Tabellenentgelte im Einzelnen

 Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.04.2026 wie folgt:

    • Tarifbeschäftigte: + 2,8 % mind. 100 EUR
    • Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-L, dual Studierende: + 60 EUR

Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.03.2027 wie folgt:

    • Tarifbeschäftigte: + 2,0 %
    • Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-L, dual Studierende: + 60 EUR

Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.01.2028 wie folgt:

    • Tarifbeschäftigte: + 1,0 %
    • Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-L, dual Studierende: + 30 EUR

Erhöhung des Mindestentgelts für studentische Hilfskräfte

    • ab Sommersemester 2026 auf 15,20 EUR die Stunde
    • ab Sommersemester 2027 auf 15,90 EUR die Stunde

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Ident-Nr
03/2026-4
Datum
31.03.2026