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Die ZBB als größter Personaldienstleister des Landes Brandenburg

Die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) ist eine Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen und Europa. Der ZBB als größtem Personaldienstleister des Landes obliegt insbesondere:

  • die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für Landesbedienstete,
  • die Festsetzung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte des Landes sowie deren Hinterbliebene,
  • die Unfallfürsorgeleistungen für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte,
  • die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie die Festsetzung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge ausgeschiedener Mitglieder der Landesregierung,
  • die Nachversicherung,
  • die Erteilung von Auskünften über Versorgungsanwartschaften an Familiengerichte,
  • die Festsetzung und Zahlung von Zuschüssen zu Krankheitskosten in Form der Beihilfe für die Beamtinnen und Beamten, Richter und Richterinnen sowie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte des Landes.

Darüber hinaus werden für einen großen Teil der Landesbediensteten Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld berechnet und gezahlt sowie Schadensersatz und Unfallfürsorgeleistungen gewährt. Diese Dienstleistung soll sukzessive auf die gesamte Landesverwaltung ausgedehnt werden.

Des Weiteren hat die ZBB für zahlreiche landesnahe Einrichtungen die Bezügezahlung übernommen.

Derzeit betreut die ZBB mit ca. 280 Bediensteten ca. 86.000 Personalfälle.

Die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) ist eine Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen und Europa. Der ZBB als größtem Personaldienstleister des Landes obliegt insbesondere:

  • die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für Landesbedienstete,
  • die Festsetzung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte des Landes sowie deren Hinterbliebene,
  • die Unfallfürsorgeleistungen für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte,
  • die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie die Festsetzung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge ausgeschiedener Mitglieder der Landesregierung,
  • die Nachversicherung,
  • die Erteilung von Auskünften über Versorgungsanwartschaften an Familiengerichte,
  • die Festsetzung und Zahlung von Zuschüssen zu Krankheitskosten in Form der Beihilfe für die Beamtinnen und Beamten, Richter und Richterinnen sowie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte des Landes.

Darüber hinaus werden für einen großen Teil der Landesbediensteten Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld berechnet und gezahlt sowie Schadensersatz und Unfallfürsorgeleistungen gewährt. Diese Dienstleistung soll sukzessive auf die gesamte Landesverwaltung ausgedehnt werden.

Des Weiteren hat die ZBB für zahlreiche landesnahe Einrichtungen die Bezügezahlung übernommen.

Derzeit betreut die ZBB mit ca. 280 Bediensteten ca. 86.000 Personalfälle.