Zur Information für die Beamtinnen und Beamten, welche sich für die pauschale Beihilfe interessieren, soll in den nachstehenden Ausführungen nochmals in kompakter und nicht abschließender Weise auf das Wichtigste bei dem zum 1. Januar 2020 eingeführten Modell hingewiesen werden. Vertiefte Informationen können dem Informationsblatt und den FAQ der ZBB zur pauschalen Beihilfe entnommen werden.