Allgemeine Hinweise zur Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe – „PC-Brille“
- Erschienen amDie nachfolgenden Hinweise des Sachgebietes Fürsorgeleistungen sollen Ihnen bei der Geltendmachung der Anschaffungskosten für eine Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe – „PC-Brille“ helfen. Ihre Ansprechpersonen in der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) stehen für weitere Auskünfte und individuelle Fragen gern zur Verfügung.
Persönliche Anfragen können Sie an uns über das Kontaktformular der ZBB, per E-Mail an Fuersorge@zbb.brandenburg.de oder telefonisch unter 0355/865-4624 oder 0355/865-4657 richten. Sie erreichen uns telefonisch vorzugsweise am Montag und Donnerstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Dienstag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Das Sachgebiet Fürsorgeleistungen der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) ist zuständig für die Prüfung und Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe („PC-Brille“) stehen.
Einen Antrag auf Erstattung der Kosten können Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigte der Dienststellen der unmittelbaren und zum Teil mittelbaren Landesverwaltung einreichen. Der ZBB ist die Zuständigkeit für die Bearbeitung aus den Geschäftsbereichen
- des Ministeriums der Finanzen und für Europa (MdFE),
- des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK),
- des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK),
- des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS),
- des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL),
- des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV),
- des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK),
- des Ministeriums der Justiz (MdJ), ausgenommen: Gerichte, Staatsanwaltschaften, Akademien,
- des Landtages,
- der Staatskanzlei,
- des Landesrechnungshofes
übertragen worden.
Nach Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe ist die Kostenerstattung durch die Vorlage des vollständig ausgefüllten Antragsformulars nebst Antragsvorblatt auf Grundlage der vorliegenden Originalrechnung bei der ZBB zu beantragen. Der Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe muss eine Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zugrunde liegen. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nur mit dem aktuell gültigen Antragsformular möglich ist. Das gültige Antragsformular finden Sie hier hinterlegt.
Die Erstattungssätze für Bildschirmarbeitsplatzsehhilfen werden zwischen der Augenoptiker-Innung des Landes Brandenburg und dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg vereinbart.
Die ermittelten durchschnittlichen Kostensätze für die Gläser und die Brillenfassung bilden die Grundlage der Kostenerstattung. Mit diesen Durchschnittssätzen ist eine Grundversorgung mit Brillengläsern (Glas und einfache Entspiegelung) möglich. Wird eine höhere Qualität, z. B. Hartschicht, Superentspiegelung, Filtertönung oder Lotuseffekt von Ihnen gewünscht, ist eine Zuzahlung durch Sie notwendig.
Die derzeit gültigen maximalen Erstattungssätze sind:
Erstattungssatz für die Brillenfassung | 41,20 € | |
Erstattungssätze pro Glas | ||
Glasart | Mineralische Gläser | Kunststoffgläser |
Monofokal | 12,88 € | 17,10 € |
Bifokal | 64,38 € | 70,77 € |
Trifokale-/ Gleitsicht-/ Nahgläser mit Reduktion | 92,19 € | 94,66 € |
Zuschuss für die einfache Entspiegelung | 6,80 € | 13,60 € |
Für das Ausfüllen des Antrages auf Erstattung der Kosten einer Bildschirmarbeitsplatzhilfe finden Sie in unserem Merkblatt zum Antragsformular die entsprechenden Hinweise.