Umzugskostenvergütung
Wissenswertes und aktuelle Information

Als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter sowie Beamtin/Beamte können Sie Umzugskostenvergütung beantragen, wenn Sie dienstlich bedingt umziehen müssen und Ihnen die Zusage der Umzugskostenvergütung erteilt wurde.
Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche finden Sie hier wichtige Informationen.

Als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter sowie Beamtin/Beamte können Sie Umzugskostenvergütung beantragen, wenn Sie dienstlich bedingt umziehen müssen und Ihnen die Zusage der Umzugskostenvergütung erteilt wurde.
Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche finden Sie hier wichtige Informationen.