Trennungsgeld
Wissenswertes und aktuelle Informationen

Als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter sowie Beamtin/Beamter können Sie Trennungsgeld beantragen, wenn sich aufgrund einer dienstlichen Maßnahme Ihr Dienstort ändert.
Für die Geltendmachung von Trennungsgeldansprüchen finden Sie hier alle Informationen.

Als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter sowie Beamtin/Beamter können Sie Trennungsgeld beantragen, wenn sich aufgrund einer dienstlichen Maßnahme Ihr Dienstort ändert.
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Rechtsvorschriften
Anträge/Formulare
Anträge bei dienstlichen Maßnahmen mit Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV)
Anträge bei dienstlichen Maßnahmen mit Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV)
a) Auswärtiges Verbleiben am neuen Dienstort
a) Auswärtiges Verbleiben am neuen Dienstort
b) Tägliche Rückkehr zum Wohnort
b) Tägliche Rückkehr zum Wohnort
Anträge bei dienstlichen Maßnahmen ohne Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV)
Anträge bei dienstlichen Maßnahmen ohne Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV)
a) Auswärtiges Verbleiben am neuen Dienstort
a) Auswärtiges Verbleiben am neuen Dienstort
b) Tägliche Rückkehr zum Wohnort
b) Tägliche Rückkehr zum Wohnort
Anträge bei dienstlichen Maßnahmen im Ausland
Bei Fragen zum Auslandtrennungsgeld senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Erreichbarkeit eine E-Mail an Trennungsgeld-UKV@zbb.brandenburg.de.
Anträge bei dienstlichen Maßnahmen im Ausland
Bei Fragen zum Auslandtrennungsgeld senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Erreichbarkeit eine E-Mail an Trennungsgeld-UKV@zbb.brandenburg.de.