Entgelt
Wissenswertes und aktuelle Informationen
-
Fälligkeit der Bezüge
Die Bezüge sind am letzten Tag eines Monats (Zahltag) für den laufenden Monat fällig und sind auf ein Girokonto innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union zu zahlen.
Fällt der Zahltag auf einen Samstag oder auf einen Wochenfeiertag, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag.
Damit die Bezüge auf das richtige Konto überwiesen werden können, ist es wichtig jede Änderungen der Bankverbindung rechtzeitig schriftlich mit Unterschrift mitzuteilen.Fälligkeit der Bezüge
Die Bezüge sind am letzten Tag eines Monats (Zahltag) für den laufenden Monat fällig und sind auf ein Girokonto innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union zu zahlen.
Fällt der Zahltag auf einen Samstag oder auf einen Wochenfeiertag, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag.
Damit die Bezüge auf das richtige Konto überwiesen werden können, ist es wichtig jede Änderungen der Bankverbindung rechtzeitig schriftlich mit Unterschrift mitzuteilen.Jubiläumsgeld
Beschäftigte erhalten nach § 23 Absatz 2 TV-L ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (§ 34 Absatz 3 TV-L)
von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro,
von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro.
Bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 50 Jahren ist die übertarifliche Zahlung eines Jubiläumsgeldes in Höhe von 500 Euro zugelassen.
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.
Jubiläumsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, aber kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.Jubiläumsgeld
Beschäftigte erhalten nach § 23 Absatz 2 TV-L ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (§ 34 Absatz 3 TV-L)
von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro,
von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro.
Bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 50 Jahren ist die übertarifliche Zahlung eines Jubiläumsgeldes in Höhe von 500 Euro zugelassen.
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.
Jubiläumsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, aber kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Beschäftigte die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten von der Krankenkasse für die Zeit der Schutzfristen und den Entbindungstag Mutterschaftsgeld - höchstens 13 EUR für den Kalendertag -.
Beschäftigte die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten auf Antrag ein reduziertes Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes gezahlt - höchstens insgesamt 210 EUR -.Für den Zeitraum des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld wird einer Beschäftigten vom Arbeitgeber ein Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate (§ 14 MuSchG) gezahlt.
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist steuer- und beitragsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Beschäftigte die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten von der Krankenkasse für die Zeit der Schutzfristen und den Entbindungstag Mutterschaftsgeld - höchstens 13 EUR für den Kalendertag -.
Beschäftigte die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten auf Antrag ein reduziertes Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes gezahlt - höchstens insgesamt 210 EUR -.Für den Zeitraum des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld wird einer Beschäftigten vom Arbeitgeber ein Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate (§ 14 MuSchG) gezahlt.
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist steuer- und beitragsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
weitere Downloads und Links
weitere Downloads und Links
-
-
-
2024
2024
2022
2022
2021
2021